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Informationen zum Betreuungsgeld (29.11.13)

Rubrik:

Allgemein

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Kindergärten

Betreuungsgeld

Betreuungsgeld

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Seit 01. August 2013 erhalten Eltern nach Antragstellung eine neue Familienleistung: Das Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung und wird im Anschluss an das Elterngeld (ab 15. Lebensmonat des Kindes für bis zu 22 Monate, also längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats) bezahlt. Zunächst erhalten Eltern pro Kind 100 Euro monatlich, ab 01. August 2014 werden pro Kind 150 Euro monatlich gewährt. Im Zusammenwirken mit den übrigen Geld- und Infrastrukturleistungen der öffentlichen Hand wird mit dem Betreuungsgeld eine Leistung geschaffen, die jungen Familien ergänzende Unterstützung anbietet.

Mit dem Betreuungsgeld haben nun junge Eltern, deren Kinder ab dem 01.08.2012 geboren sind, die umfassendste und bestmögliche Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr entweder selbst, privat bzw. in einer privaten Einrichtung oder in einem öffentlich geförderten Angebot betreuen lassen möchten.

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. So schließen sich z. B. der Bezug des Betreuungsgeldes und die Erwerbstätigkeit der Eltern nicht aus. Die Leistung wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestelltenTageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein (diese Regelung wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen).

Das Land Baden-Württemberg hat die L-Bank mit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens des Betreuungsgeldes beauftragt und diese hat auf ihrer Webseite unter www.l-bank.de weitere wichtige Informationen zusammengefasst und die häufigsten Fragestellungen zum Anspruch auf Betreuungsgeld beantwortet.

Im Folgenden möchten wir über das Antragsverfahren informieren:

Wurde Eltern von der L-Bank Elterngeld bewilligt und die Familie wohnt weiterhin in Baden-Württemberg, erhalten sie von der L-Bank zum ersten Geburtstag ihres Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld. WerBetreuungsgeld beantragen  möchte, füllt das Antragsformular aus und sendet es unterschrieben an die L-Bank, 76113 Karlsruhe, zurück. Sollten Eltern kein Antragsformular erhalten, kann das Formular telefonisch bei der L-Bank angefordert werden. Nutzen Sie dafür bitte die Ihnen für das Elterngeld zugeteilte Direktwahlnummer.

Sollten Eltern in Baden-Württemberg wohnen und kein Elterngeld in Baden-Württemberg bezogen haben, rufen diese bitte die Hotline der L-Bank an.

Die Gemeindeverwaltung Oftersheim hält keine Antragsformulare bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der L-Bank:

HotlineFamilienförderung

Telefon: 0800 6645 471*
Fax: 0721 150-3191
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

*Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr

Wissenswertes zum Betreuungsgeld finden Sie im Überblick auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de