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Ausbau der Kleinkindbetreuung und Platzzusagen für die Kinderkrippen im 1. Halbjahr 2014 (24.10.13)

Rubrik:

Kindergärten

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Kindergärten

Kindergarten

Kindergarten

Ausbau der Kleinkindbetreuung:

Einrichtung weiterer Krippenplätzen im Anwesen Siemensstraße 2

Bereits im Zuge der Vorberatung des Kindergartenbedarfsplanes für das Jahr 2012/2013 hatten sich die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung, das Kindergartenkuratorium und der Gemeinderat mit dem Ausbau der Kleinkindbetreuung und Einrichtung weiterer Krippengruppen beschäftigt, um dem Rechtsanspruch der Eltern auf einen Krippenplatz ab August 2013 Rechnung tragen zu können. Nachdem der Gemeinderat im September 2012 detailliert über die Angebotssituation im Bereich Kindergarten- und Krippengruppen und konkret über verschiedene Bau- und Anbaumöglichkeiten informiert wurde, hatte sich der Rat in seiner Sitzung im Februar 2013 für eine temporäre Container-Modulbauweise entschieden, die „Auf den Ketscher Weg“ entstehen sollte. Gleichzeitig wurde die Übertragung der Betriebsträgerschaft der neuen Kinderkrippe an den Betreuungsverein „Postillion e.V.“ aus Wilhelmsfeld entschieden.

Leider stellte sich dann bei der Detailplanung heraus, dass eine Wirtschaftlichkeit der „Containerlösung“ längerfristig nicht gegeben wäre und diese sich deutlich preisintensiver erweist, als ursprünglich angenommen wurde. Da die Verantwortlichen trotz Anmeldeverfahren für Krippenkinder unmöglich kalkulieren können, wie viele Krippenplätze von den Eltern in den nächsten Jahren tatsächlich benötigt werden, entschied sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat  die ursprünglich angedachte „Containerlösung“ hauptsächlich aus finanziellen Gründen nicht zu realisieren, stattdessen Räume im Anwesen Siemensstraße 2 anzumieten und das Erdgeschoss des Gebäudes entsprechend umzubauen. Derzeit wird vom zuständigen Architekten die Detailplanung für den Innenausbau vorgenommen. Mit dem Umbau soll Anfang 2014 begonnen werden, die Bauzeit beträgt ca. 5 Monate, so dass die Einrichtung voraussichtlich zum Juni 2014 in Betrieb gehen wird.

Was versteht man unter einer „verbindlichen“ Anmeldung?

Die im Rathaus geführte Warteliste wies zu diesem Zeitpunkt allerdings einen Bedarf von etwa 20 Kindern aus, die von ihren Eltern „verbindlich“ für einen Krippenplatz angemeldet waren und die von Januar bis Mai 2014 in einer Einrichtung aufgenommen werden sollten. Die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung sahen sich nun durch die zeitliche Verzögerung der Inbetriebnahme weiterer Krippengruppen den Eltern gegenüber verpflichtet, die ihre Kinder „verbindlich“ angemeldet hatten. Deshalb wurde in Absprache mit dem künftigen Träger der neuen Einrichtung in Oftersheim die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinde Oftersheim zum Januar 2014 Räume von „Postillion e. V.“ in Hockenheim anmietet, um mit dieser Übergangslösung den eventuell dringenden Bedarf einzelner Familien bis zur Fertigstellung der Einrichtung in der Siemensstraße bis zum Sommer 2014 zu überbrücken. Der Postillion e. V. hat für diese Gruppe, die zustande kommen sollte, wenn mindestens fünf Oftersheimer Kinder für das „Ausweichquartier“ angemeldet werden, bereits drei Erzieher/innen eingestellt. Sobald dann die Räume in der Siemensstraße bezugsfertig wären, sollte das Personal gemeinsam mit den in Hockenheim betreuten Kindern in die neue Einrichtung umziehen. Dieses Angebot wird nun wegen fehlender Nachfrage nicht benötigt, weil fast allen Eltern, die tatsächlich einen Krippenplatz benötigen, ein Platz in einem Bestandskindergarten angeboten werden kann.

Die Erfahrung bei der Vergabe der Krippenplätze für die Zeit von Januar bis Mai 2014 hat erneut gezeigt, dass eine Vielzahl von Eltern ihre Kinder im Rahmen des Anmeldeverfahrens zwar anmeldet, sich dann aber bei einer Platzzusage kurzfristig, z. B. für eine Verlängerung der Elternzeit entscheidet oder die Großeltern das Kind betreuen.

Dazu ist das Anmeldeverfahren allerdings nicht gedacht. Das Anmeldeverfahren dient der Gemeindeverwaltung dazu, den künftigen Bedarf zu ermitteln, um auf der Grundlage der Anmeldungen rechtzeitig den Ausbau weiterer Angebote zu planen und schnellstmöglich zu realisieren, da insbesondere die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen eingeplant und geschaffen werden müssen.

Eltern, die ihre Kinder im Rahmen des Anmeldeverfahrens anmelden, sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine „verbindliche“ Anmeldung Ausdruck des tatsächlichen Bedarfs bedeutet und sie sich bei der Abgabe des Anmeldeformulars sicher sind, diesen Platz auch wirklich in Anspruch zu nehmen, wenn sie von der Gemeindeverwaltung eine Platzzusage erhalten. Nur so können die Verantwortlichen Planungssicherheit erhalten und bei Bedarf für den Ausbau weiterer Angebote sorgen.

Noch vor den Sommerferien 2013 sollten die freiwerdenden Plätze in den Bestandskindergärten bis Dezember 2013 mit Kindern, die auf der Warteliste standen, belegt werden. Bei der Vergabe der Plätze stellte sich schnell heraus, dass doch nicht alle Eltern, die im Rahmen des Anmeldeverfahrens ihr Kind angemeldet hatten, den Platz auch wirklich in Anspruch nehmen möchten.

Auch bei den Aufnahmeplanungen für den Zeitraum Januar bis einschließlich Mai 2014 hat die Gemeindeverwaltung ähnliche Erfahrungen gemacht. Ende September 2013 wurden 18 Familien angeschrieben, die eine „verbindliche“ Anmeldung im Rahmen des Anmeldeverfahrens abgegeben hatten und auf der Warteliste vermerkt waren. Bis 21.10.2013 erfolgten folgende Rückmeldungen: 7  Familien möchten den Platz tatsächlich in Anspruch nehmen und konnten die erforderlichen Nachweise über die Berufstätigkeit vorlegen. 2 Familien bestätigten den Aufnahmewunsch, möchten allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt das Kind aufnehmen lassen. 3 Familien brauchen noch Bedenkzeit, bei 4 Familien hat die Mutter noch keinen Arbeitsplatz (wesentliches Kriterium für die Aufnahme des Kindes) und möchte erst noch mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten. 2 Familien haben die Platzzusage abgelehnt und möchten ihr Kind doch erst mit 3 Jahren aufnehmen lassen.

Die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben deshalb entschieden, das Ausweichquartier in Hockenheim nicht anzubieten. Wir bitten deshalb alle Eltern um Verständnis, sollten ihre Kinder vor der Inbetriebnahme der Einrichtung in der Siemensstraße keinen Platz in einer Krippe erhalten. Beim Anmeldeverfahren für Krippenkinder sind wir auf Ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen. Überlegen Sie also bitte ganz genau, ob Sie einen Krippenplatz benötigen oder Ihr Kind erst mit 3 Jahren in einem Kindergarten aufgenommen werden soll.  Nur durch ernst gemeinte und verlässliche Anmeldungen kann die Gemeinde Oftersheim den Ausbau der Kleinkindbetreuung umsetzen.

Das nächste Anmeldeverfahren für Krippenkinder wird im Januar 2014 durchgeführt. Dann erhalten alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.07.2013 – 31.12.2013 geboren wurden, die Anmeldeunterlagen automatisch zugeschickt.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen im Rathaus. Während der Rathausöffnungszeiten stehen Ihnen Frau Stohner (Zi. 28, Telefon: 597-128) und Frau Henkel (Zi. 29, Telefon: 597-129) gerne zur Verfügung.