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Wohin mit dem Laub im Herbst? (26.10.15)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Herbst

Herbst

Wo es weg muss und wo es liegen bleiben kann

Es wieder so weit: Nach dem Farbenrausch folgt die Arbeit, wenn das welke Herbstlaub zu Boden fällt. In kurzer Zeit bedecken dicke Schichten den Boden und werden auf Terrasse und Wegen schnell zum rutschigen Ärgernis.

Wenn der Rechen erfolgreich geschwungen wurde, stellt sich dann die Frage: Wohin mit den Laubbergen? Laub kann für gewöhnlich problemlos kompostiert werden, aber einige Punkte gibt es dabei zu beachten. Alle Pflanzen mit weichen Trieben, Gräser und Immergrüne vertragen keine Laubdecke. Lichtmangel und Fäulnis drohen! Das Gleiche gilt auch für den Rasen, der unter dem Laub rasch gelb wird und ebenfalls mit Fäulnis reagiert. Auch der Steingarten sollte laubfrei in den Winter gehen, und von der Terrasse und gepflasterten Gartenwegen muss das Laub unbedingt weg, da es dort rasch zu einem extrem rutschigen Belag wird.

Unter Bäumen und Sträuchern kann das Laub getrost bis zu 15 cm hoch liegen bleiben, da es dort zu gutem Humus wird. Am besten das Laub dort mit etwas Erde bedecken, damit es an trockenen und windigen Wintertagen nicht durch den Garten wirbelt. Trockene Laubhaufen, angereichert mit Ästen, sind ein ideales Winterquartier für Igel. Die Haufen können in geschützten Winkeln des Gartens angelegt werden und sollten ab November nicht mehr bewegt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Laub auf dem Häckselplatz anzuliefern. 
Der Häckselplatz der Gemeinde Oftersheim hat wie folgt geöffnet:

mittwochs    14.00 Uhr – 16.00 Uhr

samstags     10.00 Uhr – 15.00 Uhr

 Annahmebedingungen:

  • Der Häckselplatz ist ausschließlich für Oftersheimer Bürger geöffnet.
  • Angeliefert werden darf nur Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laub und Äste.
  • Bauschutt, Erde Holzstumpen und Biomüll sind von der Anlieferung ausgeschlossen.
  • Pro Anlieferer und Öffnungstag beträgt der 1 m³ 1,00 EUR.
  • Bei einer Anlieferung von mehr als 1 m³ kostet jeder angefangene m³ 6,00 EUR. In diesem Fall wird auch der erste m³ berechnet.