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BB-plan "Stimplin-Obere Hardtlache" (30.10.14)

Rubrik:

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt

B-Plan Stimplin-Offenlage

B-Plan Stimplin-Offenlage

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 zum Bebauungsplan „Stimplin – Obere Hardtlache“ die Entwürfe von Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht angenommen und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Stimplin – Obere Hardtlache“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen in der Zeit vom

10.11.2014 bis zum 10.12.2014

während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Oftersheim (Bauamt),Eichendorffstraße 2, oberes Foyer, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. BauGB § 3 Abs. 2 Satz 1 umfassen Aussagen zu folgenden Themen:

  • Bodenschutz (Bewertung des Bodens und Kompensationsmaßnahmen) und Altlasten (keine Altlasten im Planbereich) - Stellungnahme des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt
  • Wasserversorgung/ Grundwasser(Lage des Planbereichs in der Wasserschutzzone III A des Wasserschutzgebietes des Wasserversorgungszweckverbandes Kurpfalz), Niederschlagswasserbeseitigung (Empfehlung der Versickerung von Dachflächenniederschlagswasser), Abwasser (Anschluss des Planbereichs an die öffentliche Kanalisation) – Stellungnahme des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt, Abt. Grundwasserschutz/ Wasserversorgung
  • Schallschutz(Erfordernis eines Schallschutztechnischen Gutachtens) – Stellungnahme des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
  • Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung(Entwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens), Artenschutz (abschließende Prüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens), geschützte Biotopflächen (Darstellung in der Planzeichnung) – Stellungnahme des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz

 An wesentlichen umweltbezogenen Informationen gem. BauGB § 3 Abs. 2 Satz 2 stehen weiterhin zu Verfügung:

  • Spang.Fischer.Natzschka.GmbH: Baulandentwicklung im Gemarkungsgebiet „Stimplin“, Voreinschätzung des Plangebietes bezüglich artenschutzrechtlicher Belange. Walldorf, im Oktober 2012
  • BS Ingenieure: Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan „Stimplin – Obere Hardtlache. Ludwigsburg, 31. Januar 2014.
  • IBU Hofmann: Baulandentwicklung „Stimplin – Obere Hardtlache“ Kanal- und Straßenbau, Geotechnische Untersuchungen mit Stellungnahme/ Ergebnisbericht. Hohenahr, 22. Juli 2014.
  • Bischoff und Partner: Artenschutzrechtliche Betrachtung. Stromberg, Juli 2014
  • Informationen zu den Themen Arten und Biotope, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Klima/ Luft, Kultur- und Sachgüter, interne und externe Vermeidungs-, Verringerungs- und Kompensationsmaßnahmen (Begründung und Umweltbericht).

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und sich zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Oftersheim, den 31.10.2014

Der Bürgermeister