HINWEIS: Diese Mitteilung ist nicht mehr gültig.

Anmeldeverfahren für Krippen- und Kindergartenkinder (26.1.15)

Rubrik:

Kindergärten

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Kindergärten

Kindergarten

Kindergarten

Anmeldeverfahren zum Besuch eines Kindergartens in der Gemeinde

Anmeldeverfahren auch für Krippenkinder

Die Betreuung von Kinder ist eine der schönsten Aufgaben, die wir als Gemeinde umsetzen dürfen, gleichzeitig aber auch eine der anspruchsvollsten – gilt es doch, vielfältige Wünsche in Einklang zu bringen.

Da die Bedarfszahlen für Kindergartenplätze häufig schwanken (Zu- und Wegzüge, unterschiedliche Geburtenzahlen), kommt der zuverlässigen Bedarfsplanung zur Vermeidung von kostspieligen Fehlkalkulationen große Bedeutung zu. Insbesondere durch die noch zu erwartenden Zuzüge im Neubaugebiet Nord-West ist die Planung für das vorhandene Platzangebot besonders wichtig.

Die Verantwortlichen der Gemeinde und der Kindergärten sind somit auf verlässliche Angaben und verbindliche Anmeldungen der Eltern angewiesen. Das gemeinsam mit den Kindergärten entwickelte verbindliche Anmeldeverfahren muss ein ausreichendes Angebot auch im nächsten Jahr vor allem für die Kinder ab dem 3. Geburtstag sicherstellen und dabei auch Probleme vermeiden, die erfahrungsgemäß aus Mehrfachanmeldungen in den verschiedenen Kindergärten resultieren. Das Anmeldeverfahren ermöglicht allen Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 ihren 3. Geburtstag feiern, eine rechtzeitige Anmeldung und erspart unnötige Wege zu den einzelnen Kindergärten.

Die vorhandenen Platz- bzw. Raumkapazitäten in den Oftersheimer Kindergärten reichen für den Bedarf bzw. zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs ab 3 Jahren aus, allerdings kann eventuell nicht immer ein Platz im Wunschkindergarten angeboten werden.

Durch den von Bund und Land geforderten Ausbau der Kleinkindbetreuungsplätze (Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr seit August 2013) hätten allerdings die 68 bestehenden Krippenplätze in den Oftersheimer Kindergärten in den nächsten Jahren nicht ausgereicht. Der Gemeinderat hat deshalb den weiteren Ausbau beschlossen und nach einer umfangreichen Umbaumaßnahme konnten im Sommer 2014 zwei Krippengruppen für Kinder von 1 – 3 Jahren unter der Trägerschaft von „Postillion e. V.“ in Betrieb genommen werden.

 

Wie funktioniert das Anmeldeverfahren:

Alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 den3. Geburtstag feiern, erhielten in den letzten Tagen ein blaues Anmeldeformular zusammen mit den wesentlichen Informationen über alle Kindergärten (Betreuungsangebote, Öffnungszeiten und Beiträge).

Das Anmeldeformular muss ausgefüllt und unterschriebenbis spätestens 30.01.2015 bei derjeweiligen Kindergartenleitung abgegeben werden, damit entsprechend vorausgeplant werden kann. Auch wenn Ihr Kind von Ihnen bereits in einer Einrichtung vorgemerkt wurde, geben Sie unbedingt und sicherheitshalber das farbige Anmeldeformular in Ihrem Wunschkindergarten ab. In der Tagesstätte Albert-Schweitzer und im Kindergarten Sonnenblume stehen zu Beginn des Kindergartenjahres 2015/16 leider keine Plätze in den VÖ-Gruppen zur Verfügung. In beiden Einrichtungen werden die wenigen frei werdenden Plätze an Geschwister- und Krippenkinder, die im oben genannten Zeitraum 3 Jahre alt werden, vergeben. Für die Tagesgruppe in der Kita Albert-Schweitzer können jedoch Anmeldungen abgegeben werden.

Für die Zuteilung der Kindergartenplätze sind die Kindergartenleitungen zuständig. Bei der Vergabe der Plätze entscheidet das Geburtsdatum. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten. Die Eltern werden automatisch von der jeweiligen Kindergartenleitung informiert, ob ihr Kind im entsprechenden Kindergarten einen Platz bekommt oder ob die Anmeldung an die angegebenen Alternativkindergärten weitergeleitet wird.

 

Aufnahme und Eingewöhnungsphase für Kinder ab 33. Lebensmonat:

In den genannten Kindergärten können Kinder ab frühestens 33 Lebensmonaten unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien aufgenommen werden. Darunter fallen insbesondere der berufliche Wiedereinstieg der Mutter zum 3. Geburtstag des Kindes, besondere familiäre Situationen, wie die bevorstehende Geburt eines Geschwisterkindes oder ein terminlich nahe stehender Klinikaufenthalt oder eine Kur der Hauptbetreuungsperson. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Kindergartenleitung. Ein Rechtsanspruch auf dieses Angebot besteht nicht und es kann nur bei einer Unterbelegung einer Kindergartengruppe angeboten und somit nicht dauerhaft und in allen Gruppen unterbreitet werden. Bei Interesse  informiert die Kindergartenleitung über die gegebenen Aufnahmemöglichkeiten und Einzelheiten des Eingewöhnungskonzeptes der Einrichtung.

 

Anmeldeverfahren auch für Krippenkinder:

Für die Bedarfsplanung sind die Verantwortlichen auch hier auf zuverlässige Anmeldungen angewiesen. Angeschrieben wurden nun alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.07.2014 bis 31.12.2014 geboren wurden. Im Juli 2015 werden dann in einem 2. Abschnitt Eltern angeschrieben, deren Kinder in der Zeit vom 01.01.2015 bis 30.06. 2015 zur Welt kommen.

Die Anmeldungen werden nur im Rathaus entgegengenommen und auch die Platzvergabe der Krippenplätze erfolgt für alle Einrichtungen ausschließlich durch die Gemeindeverwaltung. Selbstverständlich sollen Geschwisterkinder nach Möglichkeit wie bisher auch in der gleichen Einrichtung aufgenommen werden, in der bereits ein Kind der Familie einen Platz belegt. Garantiert werden kann dies allerdings nicht.

 

Bei Rückfragen stehen den Eltern die Kindergartenleitungen oder die Gemeinde Oftersheim
Frau Stohner (Tel. 597-128) und Frau Heider (Tel.: 597-129) gerne zur Verfügung.

 

Wir bedanken uns, dass sich alle betroffenen Eltern ihrer Mitverantwortung bei der Bedarfsermittlung bewusst sind und die Gemeinde sowie die Kindergärten entsprechend unterstützen. Nur durch zuverlässige Informationen und die Abgabe verbindlicher Anmeldungen kann ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Platz- und Betreuungsangebot in den Kindergärten gewährleistet werden.