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Weniger Kurzparkzonen im Ortszentrum, mehr Parkraum für Anwohner (28.1.15)

Rubrik:

Die örtliche Verkehrsbehörde informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt

Ort:

Ortskern

Parken - 1 Stunde

Parken - 1 Stunde

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde teilt mit

Weniger Kurzparkzonen im Ortszentrum, mehr Parkraum für Anwohner

Ein Teil der Kurzzeitparkzonen entlang der Mannheimer Straße, der Bismarckstraße und der Karlstraße sowie auf dem großen Parkplatz „Am alten Messplatz“ wird aufgehoben. Das hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Diese Parkplätze stehen ab dem 01. Februar 2015 damit wieder zeitlich unbegrenzt zur Verfügung und sollen vor allem Bewohner im Ortszentrum entlasten. In den bestehen bleibenden Kurzparkzonen wird die zulässige Höchstparkdauer künftig einheitlich auf zwei Stunden beschränkt.

Die Gemeinde war aufgrund einer Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteil vom 19.08.2014) verpflichtet worden, die Regelungen zum Bewohnerparken zu überdenken. Wie das Polizeipräsidium Mannheim bestätigt hatte, sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zum Bewohnerparken in erster Linie für Großstädte und Ballungsräume ausgelegt. In Oftersheim bestehe ein Missverhältnis zwischen den potientiell berechtigten Fahrzeughaltern und den zur Verfügung stehenden Parkplätzen in den Kurzparkzonen. Daher hatte der Gemeinderat in seiner Dezembersitzung beschlossen, das Bewohnerparken zum 31.12.2014 aufzuheben.

Ursprünglich waren die Kurzparkzonen 2004  für die Besucher der Geschäfte und Dienstleistungsunternehmen eingeführt worden. Den Anwohnern waren zum Ausgleich Bewohnerparkausweise ausgestellt worden.

Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten werden nach der Einführung der Neuregelung den ruhenden Verkehr regelmäßig kontrollieren.