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Bitte die Vorfahrtregel „rechts vor links“ beachten (17.4.15)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt

Ort:

Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt

Vorfahrtsänderung 2

Vorfahrtsänderung 2

Vorfahrtsänderung 1

Vorfahrtsänderung 1

Die im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung  vom Gemeinderat beschlossenen flächendeckenden Errichtung von Tempo 30-Zonen ist in dieser Woche durch die Aufstellung  der erforderlichen Verkehrszeichen durch Mitarbeiter des Gemeindebauhofs vollzogen worden.

Die Straßenverkehrsbehörde darf  innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen anordnen.  An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb dieser  Zonen gilt nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich die Vorfahrtregel  „rechts vor links“.

Von dieser Neuregelung  sind mit Ausnahme der Gewerbegebiete sämtliche Zufahrtsstraßen von der Heidelberger Straße sowie vom Gewerbegebiet „Röhlich“ ausgehend betroffen. Um eine flächen-deckende Regelung zu erzielen, erstreckt sich diese Maßnahme auch auf den Bereich zwischen Heidelberger Straße und Hardtwaldring. In allen anderen Gebieten liegen bereits Tempo-30-Zonen bzw. verkehrsberuhigte Bereiche vor. 

Wegen Änderung der Vorfahrtsberechtigung zwischen „Am Biegen“ in Richtung Bahnhof/Ortsmitte bis Heidelberger Straße wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, da hier ab sofort die Mannheimer Straße keine Vorfahrtsstraße mehr ist. Mit Ausnahme des Dietzengässels besteht die Vorfahrtsregel „rechts vor links“  für sämtliche aus Fahrersicht von rechts zuführenden Seiten-straßen zur Mannheimer Straße , so auch für den Kreuzungsbereich Mannheimer Straße/Eichendorffstraße/ Mozartstraße vor dem Rathaus.

Seit Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2013 dürfen bei der Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ keine Wartelinien  mehr markiert werden. Auf die Neuregelung  wird an allen betroffenen Kreuzungen und Einmündungen mit Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt rechts vor links) und dem Hinweisschild „Vorfahrt geändert“ hingewiesen.   

Die Heidelberger Straße sowie der  Hardtwaldring  sind nach Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch Rundbeschilderung nach wie vor Vorfahrtsstraßen. 

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der neuen Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelungen gebeten.