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Änderung bei der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubilare ab Januar 2016 (23.11.15)

Rubrik:

Der Bürgermeister informiert

Herausgeber:

Oftersheim (Container)

Ort:

Rathaus Oftersheim

 

Das neue Bundesmeldegesetz ist zum 01.11.2015 in Kraft getreten. Eine Änderung betrifft die Veröffentlichung von Daten zu Alters- und Ehejubiläen in der Presse.

 

Die Gemeinde Oftersheim gibt bis Dezember 2015, wie in den Vorjahren, nur die Jubilare und Geburtstage bekannt, die hierzu schriftlich ihr Einverständnis abgegeben haben.

 

Ab Januar 2016 werden dann, aufgrund der neuen Rechtslage, alle Altersjubilare, die keinen Widerspruch eingelegt haben, ab dem 70. Geburtstag in 5-Jahres-Schritten (also 70., 75., 80. Geb. usw.) im Amtsblatt der Gemeinde sowie in der Schwetzinger Zeitung und Rhein-Neckar-Zeitung veröffentlicht. Erst ab dem 100. Geburtstag wird eine jährliche Veröffentlichung erfolgen.

Ehejubiläen werden ab der goldenen Hochzeit öffentlich bekanntgegeben. Alle Jubilare werden ohne Nennung der Anschrift aufgeführt.

 

Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, müssen Sie dagegen Widerspruch beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Bürgerbüro, Mannheimer Str. 49, einlegen.

Zur Überprüfung der Identität benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass u.a.). Die Übermittlungssperren behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sie widerrufen werden.