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Kindererziehung erhöht die Rente (6.5.23)
Rubrik: | Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
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Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben, die sogenannten Kindererziehungszeiten. Hierbei handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten, die sich später unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Für jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich die monatliche Bruttorente aktuell um 36,02 Euro (West) bzw. 35,52 Euro (Ost).
Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. In Kombination mit anderen Zeiten können sie sich positiv auswirken. Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten dazu, eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen.
Wer Kinder erzieht und arbeiten geht, sammelt doppelt Punkte: Die Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu dem angerechnet, was die arbeitenden Eltern über die monatlichen Rentenbeiträge bekommen. Das gilt bis zu Beitragsbemessungsgrenze.
Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Im Rahmen einer Kontenklärung geht das kinderleicht. Den Antrag können Eltern online bequem von zu Hause über den eService der DRV stellen: www.eservice-drv.de. Auch gemeinsame Erklärungen können dort abgeben werden.
Weitere Informationen enthält die Broschüre »Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente«. Sie kann im Internet unterwww.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv-bw.de bestellt werden.