Verbrauchertipp: Fitnessstudios (25.1.24)

Rubrik:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Neues Jahr, gute Vorsätze? Zu Jahresbeginn nehmen sich viele Menschen vor, mehr für ihre Gesundheit und ihre Fitness zu tun. Da kommen günstige Probemonate und andere Aktionen von Fitnessstudios gerade recht. Doch hinter manchen Angeboten verstecken sich ungeahnte Kostenfallen. Maren Jeschonek von der Verbraucherzentrale in Mannheim gibt Tipps und erklärt, worauf Verbraucher:innen rund um Verträge mit Fitnessstudios achten sollten. 

Tipp 1: Vorsicht vor Lockangeboten

Manche Studios werben mit kostenlosen oder vergünstigten Probemonaten, andere verlosen kostenlose Mitgliedschaften für einen bestimmten Zeitraum, doch für alle Angebote gilt: Zu verschenken haben die Fitnessstudios normalerweise nichts. „Seien Sie bei Probemitgliedschaften oder Gewinnspielen vorsichtig“, rät Maren Jeschonek, „nicht selten gehen solche Angebote in kostenpflichtige Verträge mit langen Laufzeiten über.“ Insofern ist es wichtig, vorab die Laufzeiten zu kennen und die Bedingungen der „Gratis-Monate“ zu erfragen.

Tipp 2: Digital ist nicht immer besser

Auch vor Ort werden mehr und mehr Verträge digital und nicht mehr in Papierform abgeschlossen und unterschrieben. Was sich auf den Papierverbrauch positiv auswirkt, kann für Verbraucher:innen nachteilig sein. „Wenn die Informationen zum Vertrag nur schnell am Tablet durchgescrollt werden, kann es sein, dass Sie wichtige Vertragsbedingungen überlesen, die sie so vielleicht gar nicht unterschrieben hätten“, sagt Jeschonek. Besser: Lassen Sie sich vor der Unterschrift nicht drängen und die Unterlagen für den Vertrag schriftlich oder digital geben, damit Sie diese in Ruhe zu Hause durchlesen können.

Tipp 3: Kündigung leicht gemacht

Kündigungsfrist verpasst und der Vertrag läuft wieder ein Jahr weiter? Das ist inzwischen nicht mehr automatisch der Fall! Verträge, die ab 1. März 2022 abgeschlossen wurden, dürfen sich nach Ende der Vertragszeit nicht mehr um einen bestimmten Zeitraum verlängern und können monatlich gekündigt werden. Ist der Vertrag schon älter, kann es sein, dass er sich um einen bestimmten Zeitraum verlängert. „Mehr als ein Jahr ist allerdings auch in diesen Verträgen nicht zulässig“, weiß die Expertin der Verbraucherzentrale. 

Möglicherweise haben Sporttreibende auch ein Sonderkündigungsrecht. Dies ist dann der Fall, wenn sich Bedingungen nach dem Vertragsschluss entscheidend ändern und ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Der Wegfall von Kinderbetreuung, gravierende Änderungen der Trainingszeiten, Wegfall von Kursen oder Sauna, entfernterer Umzug des Studios sind dabei Gründe für ein außerordentliches Kündigungsrecht. „Es kommt hierbei aber oft auf den Einzelfall an,“ sagt Jeschonek. 

Außerdem gut zu wissen: Bietet ein Fitnessstudio den Abschluss von Verträgen online an, muss es seinen Kundinnen und Kunden auch ermöglichen, Verträge online zu kündigen – selbst wenn diese zuvor nicht im Internet, sondern vor Ort abgeschlossen wurden. 

 

Bei Fragen rund um Kündigung, Vertragslaufzeit und Co. bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Infos auf ihrer Internetseite (www.vz-bw.de/node/21641) oder individuelle Beratung vor Ort, per Telefon oder Video