Anmeldung der Schulanfänger 2024/25 (8.2.24)

Rubrik:

Schulen

Herausgeber:

Friedrich-Ebert-Grundschule
Theodor-Heuss-Grund- und Werkrealschule

Schulanfänger

Schulanfänger

Dazu erhielten die Eltern aller schulpflichtigen Kinder von ihrer zuständigen Grundschule bereits per Post einen persönlichen Anmeldetermin. Sollten Eltern keine Einladung erhalten haben, wenden sie sich bitte an die zuständige Grundschule.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 geboren sind, sowie alle im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder. Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterliegen der Anmeldepflicht.

Wer zwischen dem 01.07.2024 und 30.06.2025 sechs Jahre alt wird (sogenannte „Kann-Kinder“), kann auf Wunsch der Eltern schulpflichtig werden, wenn Schulfähigkeit besteht. Die Eltern werden gebeten, sich in diesem Fall vorab telefonisch mit dem Sekretariat ihrer Grundschule in Verbindung zu setzen.

Wenn Eltern beabsichtigen ihr Kind für ein Jahr vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen, möchten sie sich diesbezüglich ebenfalls vorab telefonisch mit der Grundschule in Verbindung setzen.

Die Schulleitungen und Kollegien freuen sich darauf, die Eltern und Schüler*innen persönlich kennenzulernen.