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4. Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Für eine internationale Adoption gelten besondere Bestimmungen, unter anderem beruhend auf dem " Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ). Das HAÜ setzt verbindliche Regeln für Auslandsadoptionen fest und leistet damit einen wichtigen Beitrag gegen Kinderhandel. Die Bundesrepublik Deutschland ist am 1. März 2002 dem HAÜ beigetreten. Eine der Zentralen Behörden im Sinne des HAÜ ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA).
Eine internationale Adoption kann sehr langwierig sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:
- die Zentralen Adoptionsvermittlungsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
- die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, die eine Gestattung von dem für sie zuständigen Landesjugendamt für den jeweiligen Einzelfall erhalten haben
Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre " Auslandsadoptionen" und in der " Orientierungshilfe" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.