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3. Finanzielle und sonstige Hilfen
Wohlfahrtseinrichtungen, der Bund sowie das Land Baden-Württemberg halten eine Vielzahl an finanziellen Hilfen und sonstigen Unterstützungen für Sie bereit.
Im Abschnitt Beihilfen vor der Geburt (LL) sind alle Informationen über finanzielle Hilfen zusammengefasst, die Sie bereits während der Schwangerschaft erhalten können. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
- Mutterschutzlohn
- Mutterschaftsgeld für gesetzlich und nicht gesetzlich Versicherte
- Haushaltshilfe
- Hebammenhilfe
Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiter nutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut. Das Kapitel Beihilfen nach der Geburt (LL) zeigt Ihnen weitere Angebote auf, beispielsweise:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Landesfamilienpass
Auch Steuererleichterungen (LL) wie zum Beispiel der Kinderfreibetrag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stehen Ihnen in bestimmten Fällen zu.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert auf seinen Seiten umfassend über Leistungen und Förderungen für Familien.