Lebenslagen
Schule
1. Schulpflicht und Schularten
4. Allgemeinbildendes Gymnasium
Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Studierfähigkeit führt. Die Schuldauer beträgt acht oder neun Jahre für alle Schüler, die bereits in einem Gymnasium sind.
Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde in Baden-Württemberg allgemein für alle Schüler, die in die fünfte Klasse aufgenommen werden, das achtjährige Gymnasium eingeführt. Informationen zum achtjährigen Gymnasium sowie zum Hochbegabtengymnasium finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.
Das allgemeinbildende Gymnasium wird angeboten als:
- Gymnasium mit sprachlichem Profil
- Gymnasium mit humanistischem Profil
- Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Profil
- Gymnasium mit Profil Bildende Kunst
- Gymnasium mit Musik-Profil
- Gymnasium mit Sport-Profil
- Gymnasium in Aufbauform (ab Klasse 7)
Mit dem Abschluss der Klasse 10 (Ende der Sekundarstufe I) wird den Schülern die mittlere Reife (Fachschulreife) (LL) zuerkannt.
Mit bestandener Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife (LL) zuerkannt und damit die allgemeine Studierfähigkeit bescheinigt. Informationen zur Abiturprüfung finden Sie auf den Seiten des " Kultusportals Baden Württemberg".
Wird der Besuch des Gymnasiums nach einem Jahr im Kurssystem abgeschlossen oder die Abiturprüfung nicht bestanden, kann das Gymnasium zu einem späteren Zeitpunkt auf Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife (LL) ausstellen, wenn der schulische Teil der Anforderungen erbracht wurde und der Nachweis einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung vorliegt.
Der Abschluss berechtigt zu folgenden weiteren Möglichkeiten des weiteren Bildungsweges:
- duale Ausbildung (LL) in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Betrieb und Berufsschule
- Beginn einer Ausbildung in einem geregelten Ausbildungsgang
- Beginn einer schulischen Ausbildung (LL) (z.B. zweijähriges Berufskolleg für Industrietechnologie oder dreijähriges Berufskolleg für Informatik)
- Studium (LL) (an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule, Kunsthochschule oder Berufsakademie)
Eine Auflistung aller Gymnasien in Baden-Württemberg finden Sie in unserem Behördenwegweiser unter "G", "Gymnasien".
Sollte sich herausstellen, dass das Gymnasium nicht die geeignete Schulart für Ihr Kind ist, gibt es die Möglichkeit, in eine andere Schulart zu wechseln. Informationen hierzu finden Sie in dem Kapitel "Wechsel in eine andere Schulart (LL)".