Weitere Informationen:
Lebenslagen
Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz
3. Nutztierhaltung
Nutztierhaltung im Sinne des Tierschutzrechts ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten beziehungsweise Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken. Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden (z.B. Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln).
Welche Tierarten zu den Nutztieren gehören und wo Sie ausführliche Informationen über Haltung, Fütterung und Züchtung erhalten, finden Sie im Kapitel "Nutztierhaltung – einzelne Bereiche (LL)".
Außerdem erfahren Sie in den Verfahrensbeschreibungen, unter welchen Umständen Sie sich bei der Tierseuchenkasse anmelden müssen, wie Sie einen Antrag auf Zuschuss zu Impfungen stellen oder welche Hilfen Sie nach Ausbruch einer Tierseuche beanspruchen können.
Das Kapitel "Futtermittel (LL)" informiert Sie über die Futtermittelüberwachung in Deutschland. Hier finden Sie beispielsweise Informationen über die amtliche Untersuchung von Futtermitteln und jene Stoffe, die in Futtermitteln enthalten sein müssen oder nicht zulässig sind.
Auch die Herstellung und Anwendung von Tierarzneimitteln für Nutztiere unterliegen einer strengen Überwachung, da Rückstände davon in Lebensmitteln enthalten sein und die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen können. Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Kapitel "Tierarzneimittel (LL)".