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5. Sonstige Ab- und Anmeldungen
Abfallbeseitigung und Abfallverwertung
Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben. Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde näher informieren.
Für Unternehmen gelten besondere Entsorgungsvorschriften, vor allem im Bereich der Gewerbemüllentsorgung.
Telefon
Den Telefonanschluss in Ihrer alten Wohnung melden Sie bei Ihrer Telefongesellschaft schriftlich ab (die Adresse befindet sich auf jeder Rechnung – dort ist auch eine Service-Telefonnummer angegeben, bei der Sie gegebenenfalls noch Unklarheiten klären können).
In vielen Orten können Sie die Abmeldung auch in einem Servicecenter persönlich vornehmen. Ob es in Ihrem Ort ein solches Center gibt, erfahren Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.