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Bewerbung bei der Polizei

EINLEITUNG

Der Polizeidienst in Baden-Württemberg bietet Bewerbern ein interessantes Berufsfeld. Ausgehend von Ihrer schulischen Qualifikation können Sie sich für den mittleren und/oder den gehobenen Dienst bewerben.

ZUSTAENDIG

  • die Polizeidirektion Ihres Wohnsitzes
  • für Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe: das jeweilige Polizeipräsidium
  • für Bewerber aus anderen Bundesländern: das Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg

VORAUSSETZUNG

  • Sie sind nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (im Sinne einer strafbaren Handlung)
  • Sie bieten die Gewähr dafür, dass Sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, wie sie im Grundgesetz verankert ist
  • Sie sind Deutscher im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz (für nicht deutsche Bewerber sind Ausnahmen möglich)
  • Sie erfüllen die Anforderungen an die Mindestgröße: 1,60 Meter (für weibliche und männliche Bewerber)
  • Sie sind in guter körperlicher Verfassung

Einstellungsvoraussetzungen mittlerer Dienst

  • mittlerer Bildungsabschluss (Realschule oder als Hauptschüler einen als gleichwertig anerkannten Abschluss) beziehungsweise Abschlüsse höherer Schulen
  • Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses: mindestens 3,2
    • mit abgeschlossener Berufsausbildung/Studium sind Ausnahmen vom Mindestnotendruchschnitt möglich
    • Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei
  • Einstellungsalter: 16,5 bis 30 Jahre (Ausnahmen sind möglich)

Die Fahrerlaubnisklasse B müssen Sie bis zu einem bestimmten Ausbildungsabschnitt auf eigene Kosten bei einer privaten Fahrschule erwerben.

Einstellungsvoraussetzungen gehobener Dienst

  • Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
  • Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses: mindestens 2,5
    • Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei
  • Deutschnote mindestens "befriedigend" oder 6,5 Punkte
  • Einstellungsalter: maximal 31 Jahre (Ausnahmen sind möglich)

Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist Einstellungsvoraussetzung.

Nicht deutsche Bewerber

Es gelten alle Einstellungsvoraussetzungen, die bei den deutschen Bewerbern gefordert werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Sie müssen

  • Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen,
  • über eine Aufenthaltsberechtigung oder über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen und
  • sich seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhalten.

ABLAUF

Als Bewerber aus Baden-Württemberg richten Sie Ihre Bewerbung direkt an den Einstellungsberater bei der für Sie zuständigen Stelle. Sie können einfach anrufen oder das auf der Internetseite der Polizei Baden-Württemberg zur Verfügung gestellte Formular nutzen.

Bewerber aus anderen Bundesländern erhalten die erforderlichen Bewerbungsbogenunterlagen gegen Übersendung eines mit 1,45 Euro rückadressierten Din-A5-Umschlags vom Bereitschaftspolizeipräsidium. Die genauen Modalitäten finden Sie auf der Internetseite der Polizei Baden-Württemberg.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall, dass Ihre Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss dem Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg in Göppingen vorliegen muss. Ansonsten kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerben Sie sich deshalb rechtzeitig!

Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen komplett sind, werden Sie zum zweitägigen Einstellungstest bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen in Göppingen beziehungsweise Lahr eingeladen. Nach Abschluss des Einstellungstests (dieser besteht aus einem schriftlichen Test, einem Sportleistungstest, einer ärztlichen Untersuchung und einem Auswahlgespräch) erfahren Sie sofort Ihr Testergebnis.

UNTERLAGEN

  • Bewerbungsbogen der Polizei einschließlich Zusatzbogen
  • Schulabschlusszeugnisse, Zwischenzeugnisse (beglaubigte Kopien)
  • Zeugnisse über Ihre Berufsausbildung (beglaubigte Kopien)
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Schwimmleistungsnachweis
  • augenärztliches Attest (nur bei Beeinträchtigung der Sehleistung)
  • gegebenenfalls Nachweis der Fahrerlaubnisklasse B (gehobener Dienst), der Aufenthaltsberechtigung, eine Erklärung über Ihre Zivildienstzeit beziehungsweise Ihre Zeit bei der Bundeswehr

FRIST

Bewerbungsschluss für die Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst ist der 30. November für die Herbsteinstellung am 1. September des Folgejahres und der 31. Mai für die Frühjahrseinstellung am 1. März des Folgejahres.

Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist der 15. Oktober Bewerbungsschluss für die Einstellung am 1. Juli des Folgejahres.

Entscheidend ist immer das Datum des Posteingangs beim Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg.