Die aktuellen Faktenblätter mit den Fallzahlen aus dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Stadtgebiet Heidelberg finden Sie hier.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und der neuen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) in Verbindung mit der Allgemeinverfügung der Gemeinde Oftersheim, gilt es, Folgendes zu beachten:
Wir bitten die Bevölkerung darum, die aktuellen Meldungen auf der Homepage der Gemeinde www.oftersheim.de zu verfolgen. Dort gibt es sämtliche Informationen zur „Corona-Krise“.
Lassen Sie sich nicht verwirren, falls die dortigen Meldungen nicht mit jenen im Gemeindeblatt übereinstimmen sollten. Dies kann daran liegen, dass der Redaktionsschluss des Mitteilungsblatts bereits am Mittwoch der jeweiligen Woche liegt.
Wir bitten um Verständnis.
Ihr Bürgermeister Jens Geiß
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Aufgrund der aktuellen Lage sind alle Kindertageseinrichtungen vom 16.12.2020 bis einschließlich 21.02.2021 geschlossen. Laut Kultusministerium haben die Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung, bei denen beide Personensorgeberechtigte (bzw. die oder der Alleinerziehende) in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Die berufliche Unabkömmlichkeit gilt sowohl für Präsenzarbeitsplätze als auch für Homeoffice-Arbeitsplätze. Gleiches gilt für Kinder, deren Personensorgeberechtigte ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Wir bitten alle Eltern darum, die Notbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden kann. Die Kontakte sollen für unser aller Schutz möglichst gering gehalten werden - so auch im Rahmen der Kinderbetreuung.
Für die Anmeldung zur Notbetreuung wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Einrichtung bzw. an den Träger. Für die Anmeldung für einen Notbetreuungsplatz in der Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung und an die Kita.
Allgemeine Fragen zur Notbetreuung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Sachgebiets „Kindergärten“.
E-Mail: kinderbetreuung@oftersheim.de
Telefon: 06202/597-127 oder -128
• Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises:
www.rhein-neckar-kreis.de; Telefonnummer: 06221 5221881; (montags bis sonntags 7.30 bis 19.00 Uhr)
Unter dieser Servicenummer gibt es auch Antworten und Hinweise zu Themen, wie Symptome und Inkubationszeit oder der Frage, wie man sich vor einer Ansteckung schützen kann. Zusätzlich wird dort auch beraten, für wen und wann eine Testung auf Virus sinnvoll ist.
• Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg:
www.gesundheitsamt-bw.de; Info-Hotline Telefonnummer: 0711 90439555; (montags bis freitags 9 bis 18 Uhr)
• Ministerium für Soziales und Integration BW:
Aktuelle Informationen zum Geschehen, Fallzahlen, aktualisierte Risikoeinschätzungen bzw. Dokumente und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus sind auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg erhältlich.
www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
• Robert-Koch-Institut:
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein.
Folgende Regelungen müssen Urlauber bei der Rückkehr aus ihrem Urlaubdomizil beachten:
Bald beginnen die Sommerferien, und auch Urlaubsreisen sind wieder möglich –vor der Abreise sollte man sich aber genau erkundigen, welche Vorschriften bezüglich Corona im Urlaubsgebiet gelten und was bei der Rückkehr nach Hause zu beachten ist. Denn: Nach der allgemeinen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) sind Reisende, die aus einem, vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise dort zu isolieren. Die Liste der Risikogebiete ist in der jeweils gültigen Fassung auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht.
Die Regelungen betreffen nicht nur klassische Urlaubs-Hotelreisen, sondern auch Besuche von Verwandten oder der Familie im Ausland. Ebenso gilt diese Regelung auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Betroffene müssen darüber hinaus direkt nach ihrer Rückkehr Kontakt mit dem Gesundheitsamt unter covidinfo@rhein-neckar-kreis.de oder dem Ordnungsamt der Gemeinde Oftersheim Ordnungsamt@Oftersheim.de aufnehmen.
Bei einem Verstoß gegen die Corona-Verordnung drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder. Einige Beispiele: Wer sich nicht in die Selbstisolation begibt, kann mit Geldstrafen von 500 bis 10.000 Euro belegt werden. Wer sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht beim Gesundheitsamt meldet, dem drohen 150 bis 2.000 Euro Bußgeld.
Da das Virus sich nicht durch Ländergrenzen aufhalten lässt, sind daher alle aufgefordert, sich an die Einreiseregelungen zu halten. Nur so können die Infektionszahlen niedrig gehalten werden.
Rhein-Neckar-Kreis 2017
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de ein umfangreiches Informationsangebot für Firmen und Unternehmen aufgebaut. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Beschäftigte oder Selbstständige erhalten in übersichtlicher Form zahlreiche gebündelte Informationen rund um die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Coronapandemie. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Die Seite ist unter diesem Link abrufbar: https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe
Darüber hinaus können sich Unternehmen bei wirtschaftsbezogenen Fragestellungen ab sofort an die Hotline der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr unter 06221 522-2167 oder 06221 522-2467.