Aktuelles zur Corona-Krise
Anlagen:
Innenministerium Baden-Württemberg
Corona-Pandemie: Aufhebung der außergewöhnlichen Einsatzlage
Die oberste Katastrophenschutzbehörde trifft aufgrund der geänderten Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach § 36 Absatz 4 Satz 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) folgende Entscheidung:
Die landesweite Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) „Corona-Pandemie“ wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 aufgehoben.
Begründung:
Die mit Wirkung zum 31.12.2020 getroffene Feststellung einer landesweiten AEL sollte im Hinblick auf den Einsatz von ehrenamtlichen Einsatzkräften der Hilfsorganisationen die umfassenden Maßnahmen des zuständigen Sozialministeriums zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere auch bei der Impfkampagne des Landes, ergänzen.
Das Sozialministerium hat mitgeteilt, dass Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken vom 1. Januar 2023 an alle Corona-Schutzimpfungen in Baden-Württemberg übernehmen. Impfstützpunkte und Mobile Impfteams des Landes, die bislang noch in den Stadt- und Landkreisen tätig sind, werden dann nicht mehr benötigt und somit in diesem Kontext auch nicht mehr die Unterstützung des Katastrophenschutzdienstes. Auch die Abwicklung sonstiger Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter Mitwirkung des Katastrophenschutzdienstes – etwa zur Spitzenabdeckung des Regelrettungsdienstes – kann wieder mit den Regelstrukturen bewältigt werden.
Mehr Informationen zum Thema:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/