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Das Bürgerbüro informiert: (22.6.05)

Rubrik:

Bürgerservice

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Reisepass

Reisepass

Das Bürgerbüro informiert:

Urlaubszeit – Reisezeit

Hinweise zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Kurz vor Antritt von Ferienreisen stelle Urlauber häufig fest, dass sie keine gültigen Ausweispapiere mehr besitzen bzw. die Gültigkeitsdauer dieser Dokumente nicht mehr ausreicht.

Es wird deshalb um Beachtung folgender Hinweise gebeten:

- Pässe und Personalausweise können nicht mehr verlängert werden.

- Bei der Beantragung eines endgültigen Ausweises muss zurzeit bei der Bundesdruckerei mit einer Bearbeitungsdauer von vier Wochen mindestens gerechnet werden.

- Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Bundespersonalausweises in der Regel sofort möglich.

- Die Beantragung eines Express-Reisepasses (Gebührenzuschlag) ist möglich.

Die Antragstellung muss in jedem Fall persönlich bei der Pass- bzw. Ausweisbehörde erfolgen, bei welcher der deutsche Antragsteller mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Folgende Unterlagen sind dabei mitzubringen:

Reisepass:

1 aktuelles Passbild mit Halbprofil, mindestens 35 x 45 mm, bisheriger Pass oder Geburtsurkunde. Gebühr: 13,-- € bis zum 26. Lebensjahr, 26,-- € ab dem 26. Lebensjahr.

Express-Pass:

Eilgebühr zusätzlich 32,-- € zur Grundgebühr! Lieferung innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen.

Kinderreisepass

als Passersatz für Personen unter 16 Jahren: Geburtsurkunde bzw. bisheriger Kinderausweis; ab dem 10. Lebensjahr mit Passbild. Gebühr für Kinderausweis: 6,-- €

Bundespersonalausweis:

1 aktuelles Passbild, bisheriger Ausweis/Pass oder Geburtsurkunde

Die Beantragung des ersten Personalausweises zwischen 16. und 21. Lebensjahr ist gebührenfrei!

Vorläufiger Personalausweis (gültig drei Monate)

Antragstellung in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Ausweises: 1 aktuelles Passbild; bisheriger Ausweis; Gebühr: 5,11 €

Der Personalausweis kann frühestens zwei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU kann nur die jeweilige Vertretung des Urlaubslandes in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich Auskunft geben, welche Ausweispapiere erforderlich sind.

Ausführliche Auskünfte können hierzu vom Auswärtigen Amt im Internet unter www.auswaertiges–amt.de abgerufen werden.

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