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Wildschweingehege Oftersheim (24.1.07)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Wildschwein

Wildschwein

Für sehr viele Menschen ist das Wildschweingehege in Oftersheim ein willkommenes Ausflugsziel. Wildschweingehege sind oft die einzigste Möglichkeit, Wildschweine aus unmittelbarer Nähe zu betrachten. Gerade Kinder erfreuen sich, wenn sie Frischlinge sehen.

 

 

 

 

 

Oftmals kann man auch beobachten, dass Spaziergänger diese Tiere füttern, was grundsätzlich auch erlaubt ist. An sonnigen Sonn- und Feiertagen kommt es zu regelrechten Besucherströmen. Dies führt dazu, dass die Tiere ein Überangebot an Nahrung vorfinden, welche größtenteils gar nicht zum Verzehr für Wildschweine geeignet sind. Viele betrachten die liebenswerten Borstentiere als „Müllschlucker auf vier Beinen“.

 

 

 

 

 

Leider mussten wir in der letzten Zeit vermehrt feststellen, dass die Wildschweine mit Speiseabfällen gefüttert werden. Wir appelieren daher an die Spaziergänger und Besucher des Wildschweingeheges, den Wildschweinen nur solches Futter zu geben, das sie auch auf ihren Streifzügen in freier Wildbahn finden würden. Alles andere macht die Tiere krank!

 

 

 

 

 

Auf den Speiseplan gehören z.B. Früchte wie Äpfel, Eicheln oder auch Kartoffeln und Tomaten. Gegen Gemüseverschnitt, der beim Putzen von frischem Gemüse oder Salat anfällt, ist nichts einzuwenden, solange dieser unbehandelt ist. Ebenso können Brot und Brötchen verfüttert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Lebensmittel nicht verschimmelt sind. Auf gar keinen Fall dürfen bereits zubereitete Speisen sowie Fleisch- und Fleischabfälle verfüttert werden, denn das kann im schlimmsten Fall den Ausbruch einer Krankheit wie z.B. der Schweinepest bewirken. Die Wildschweine sollten auch nicht im Übermaß gefüttert werden, denn wenn jeder Besucher etwas mitbringt, kann dies zu einer Überfütterung führen und fordert somit Krankheiten.

 

 

 

 

 

Um diesem entgegenzuwirken, werden vom Forst in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt. Hierbei wird kontrolliert was die Besucher in das Wildschweingehege werfen. Bei unerlaubten Handlungen stellt dies einen Verstoß gegen die veterinärrechtlichen Bestimmungen dar und kann mit einem nicht unerheblichen Bußgeld geahndet werden.

 

 

 

 

 

Es wird an alle appeliert, sich an diese Vorgaben zu halten, damit auch künftig gesunde Wildschweine im Gehege bestaunt werden können.

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