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Letzte Hinweise zur Bundestagswahl 2017 (22.9.17)

Rubrik:

Das Wahlamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt

Bundestagswahl 2017

Bundestagswahl 2017

Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen

Bis wann kann ich einen Wahlschein/Briefwahl beantragen?

Wahlscheine können von den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 22.09.2017, 18.00 Uhr, beim Wahlamt im EG des Rathauses mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht des Beauftragten erforderlich.

Wahlschein nicht zugegangen?

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 23.09.2017, 12.00 Uhr, ein Ersatzwahlschein erteilt werden. Das Wahlamt ist an diesem Tag von 10.00-12.00 Uhr geöffnet. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

Wie kann ich einen Wahlschein/Briefwahl beantragen?

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung in elektronischer Form (z.B. Telefax oder E-Mail) gewahrt.

Wer bei der Wahl am 24.09.2017 nicht die Möglichkeit hat, sein Wahllokal aufzusuchen, kann Briefwahlunterlagen mittels ausgefülltem und unterschriebenem Wahlbenachrichtigungsschreiben anfordern. 

Wo und wann kann ich einen Antrag stellen?

Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins stellen Sie bitte beim Wahlamt, Bürgerbüro im EG des Rathauses, Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim, zu den üblichen Öffnungszeiten. Zusätzlich hat das Wahlamt über das Wahlwochenende wie folgt geöffnet:

  • - Freitag, 22.09.2017:       13.00 - 18.00 Uhr
  • - Samstag, 23.09.2017:    10.00 - 12.00 Uhr (nur in o.g. Ausnahmefällen)
  • - Sonntag, 24.09.2017:     08.00 - 15.00 Uhr (nur in o.g. Ausnahmefällen)

Bis wann müssen die Wahlbriefe beim Wahlamt sein?

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 24.09.2017, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt, Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim, vorliegen. Eine rechtzeitige persönliche Abgabe oder ein rechtzeitiger Einwurf in den Rathausbriefkasten wird jedoch dringend empfohlen.

Weitere Auskünfte werden im Wahlamt (Telefon: 06202/597-101, -103 bzw. -104 oder E-Mail: wahlamt@oftersheim.de) gerne erteilt.