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Urlaubszeit ist Reisezeit (8.6.18)

Rubrik:

Das Bürgerbüro informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Buergerbuero

Surfer

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Die Frühlings- und Sommerzeit ist Urlaubszeit und somit auch Reisezeit. Bitte überprüfen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn Ihrer Reise, ob die Reisedokumente noch gültig sind und ob Sie für die Einreisebestimmungen in das Reisezielland ausreichend sind. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses einige Zeit in Anspruch nimmt.                   

(Bildquelle: www.bilderkiste.de)

Personalausweis:

Bitte bringen Sie zur Beantragung eines neuen Personalausweises Ihren bisherigen Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die entsprechenden Gebühren mit.

Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen:

• Personalausweis / Antragsteller bis 24 Jahren: 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
• Personalausweis / Antragsteller ab 24 Jahren: 28,80 € (Gültigkeit 10 Jahre)
• Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (Gültigkeit 3 Monate)

Reisepass:

Bitte bringen Sie zur Beantragung eines Reisepasses folgende Unterlagen mit: Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, den alten Reisepass oder Personalausweis und die entsprechenden Gebühren.

• Reisepass / Antragsteller bis 24 Jahren: 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
• Reisepass / Antragsteller ab 24 Jahren: 59,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
• Express-Pass bis 24 Jahren: 69,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
• Express-Reisepass ab 24 Jahren: 91,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
• 48-Seiten-Reisepass bis 24 Jahren: 59,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
• 48-Seiten-Reisepass ab 24 Jahren: 81,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
• Express-48-Seiten-Reisepass bis 24 Jahren: 91,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
• Express-48-Seiten-Reisepass ab 24 Jahren: 113,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
• Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (Gültigkeit 1 Jahr)

Reisedokumente für Kinder:

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

• Kinderreisepass (kann aber nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden)
• Personalausweis
• Reisepass

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. Ebenso braucht man eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen. Ab dem 10. Lebensjahr bitte Ihr Kind für die eigene Unterschrift mitnehmen. Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepass beträgt 13,00 €.

Für manche Reiseziele (z.B. USA für visafreie Einreise, Südostasien, etc.) ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Einreisebestimmungen in die verschiedenen Länder gelten, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.

WICHTIGE ÄNDERUNG:

Ungültigkeit der Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Seit dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder bereits ab Geburt bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Seither sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern aufgrund europarechtlicher Vorgaben ungültig. Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich gerne persönlich während unserer Öffnungszeiten, telefonisch unter den Telefonnummern 06202/597-101, -103 und -104 oder per E-Mail an buergerbuero@oftersheim.de an uns wenden.

Das Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag: 08.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 13.00 Uhr