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Anmeldeverfahren zum Besuch eines Kindergartens in der Gemeinde (10.1.13)

Rubrik:

Das Hauptamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Kindergarten

Kindergarten

Da die Bedarfszahlen für Kindergartenplätze häufig schwanken (Zu- und Wegzüge, unterschiedliche Geburtenzahlen), kommt der zuverlässigen Bedarfsplanung zur Vermeidung von kostspieligen Fehlkalkulationen große Bedeutung zu. Insbesondere durch die noch zu erwartenden Zuzüge im Neubaugebiet Nord-West ist die Planung für das vorhandene Platzangebot besonders wichtig.

Die Verantwortlichen der Gemeinde und der Kindergärten sind somit auf verlässliche Angaben und verbindliche Anmeldungen der Eltern angewiesen. Das gemeinsam mit den Kindergärten entwickelte verbindliche Anmeldeverfahren muss ein ausreichendes Angebot auch im nächsten Jahr vor allem für die Kinder ab dem 3. Geburtstag sicherstellen und dabei auch Probleme vermeiden, die erfahrungsgemäß aus Mehrfachanmeldungen in den verschiedenen Kindergärten resultieren. Das Anmeldeverfahren ermöglicht allen Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 geboren sind, eine rechtzeitige Anmeldung und erspart unnötige Wege zu den einzelnen Kindergärten.

Die im Jahr 2013 vorhandenen Platz- bzw. Raumkapazitäten in den Oftersheimer Kindergärten reichen für den Bedarf bzw. zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs ab 3 Jahren aus, allerdings kann eventuell nicht immer ein Platz im Wunschkindergarten angeboten werden.

Durch den von Bund und Land geforderten Ausbau der Kleinkindbetreuungsplätze (Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab August 2013) hätten allerdings die Krippenplätze in den Oftersheimer Kindergärten in den nächsten Jahren nicht ausgereicht. Der Gemeinderat Oftersheim hatte deshalb im Frühjahr 2009 den Bau eines weiteren Kindergartens mit Krippen- und Kindergartenplätzen beschlossen. Der Albert-Schweitzer-Kindergarten wurde dann im Herbst 2011 seiner Bestimmung übergeben. Neben 3 Krippengruppen konnten zu Betriebsbeginn im ersten kommunalen Kindergarten auch ein weiteres Tagesgruppenangebot und eine VÖ-Gruppe für Kinder ab 3 Jahren eingerichtet werden. Eine weitere Gruppe für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ging zu Beginn des Kindergartenjahres 2012/13 in Betrieb. Für Kindergartenkinder wird hier ein Tagesangebot sowie Betreuung in verlängerter Öffnungszeit angeboten. Die VÖ-Plätze in dieser Gruppe sind allerdings bereits belegt bzw. vorgesehen für Krippenkinder, die in den ersten Monaten des neuen Kindergartenjahres in den Kindergarten wechseln werden. Es stehen in der neuen Gruppe dann nur noch Plätze mit Ganztagesbetreuung zur Verfügung.

Vorrangiges Ziel muss aber auch (insbesondere aus finanziellen Gründen) die Auslastung der Bestandskindergärten sein. Daher steht der Albert-Schweitzer-Kindergarten vorrangig den Eltern bzw. Kindern zur Verfügung, die im Neubaugebiet Nord-West oder in unmittelbarer Umgebung der Einrichtung wohnen oder die aus zwingenden Gründen die entsprechenden Öffnungszeiten in Anspruch nehmen müssen.

Wie funktioniert das Anmeldeverfahren:

Alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 den 3. Geburtstag feiern, erhielten in den letzten Tagen ein „blaues“ Anmeldeformular zusammen mit den wesentlichen Informationen über alle Kindergärten (Betreuungsangebote, Öffnungszeiten und Beiträge).

Das Anmeldeformular sollte ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 18.01.2013 bei der jeweiligen Kindergartenleitung abgegeben werden, damit entsprechend vorausgeplant werden kann. Auch wenn Ihr Kind von Ihnen bereits in einer Einrichtung vorgemerkt wurde, geben Sie unbedingt und sicherheitshalber das farbige Anmeldeformular in Ihrem Wunschkindergarten ab.

Für die Zuteilung der Kindergartenplätze sind die Kindergartenleitungen zuständig. Bei der Vergabe der Plätze entscheidet das Geburtsdatum. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten. Die Eltern werden automatisch von der jeweiligen Kindergartenleitung informiert, ob ihr Kind im entsprechenden Kindergarten einen Platz bekommt oder ob die Anmeldung an die angegebenen Alternativkindergärten weitergeleitet wird.

Aufnahme und Eingewöhnungsphase für Kinder ab 33. Lebensmonat:

In den genannten Kindergärten können Kinder ab frühestens 33 Lebensmonaten unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien aufgenommen werden. Darunter fallen insbesondere der berufliche Wiedereinstieg der Mutter zum 3. Geburtstag des Kindes, besondere familiäre Situationen, wie die bevorstehende Geburt eines Geschwisterkindes oder ein terminlich nahe stehender Klinikaufenthalt oder eine Kur der Hauptbetreuungsperson. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Kindergartenleitung. Ein Rechtsanspruch auf dieses Angebot besteht nicht und es kann nur bei einer Unterbelegung einer Kindergartengruppe angeboten und somit nicht dauerhaft und in allen Gruppen unterbreitet werden. Bei Interesse informiert die Kindergartenleitung über die gegebenen Aufnahmemöglichkeiten und Einzelheiten des Eingewöhnungskonzeptes der Einrichtung.

Anmeldeverfahren auch für Krippenkinder:

Für die Bedarfsplanung sind die Verantwortlichen auch hier auf zuverlässige Anmeldungen angewiesen. Durch Mehrfachanmeldungen kam es in der Vergangenheit leider immer wieder zu Irritationen, was die Planungssicherheit erschwerte. Deshalb hat die Gemeindeverwaltung auch für Krippenkinder ein Anmeldeverfahren eingeführt, das künftig zweimal jährlich den genauen Bedarf ermitteln soll. Das Anmeldeverfahren wird nun erstmals im 1. Abschnitt durchgeführt.
Angeschrieben werden alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.07.2012 bis 31.12.2012 geboren wurden. Im Juli 2013 werden dann in einem 2. Abschnitt Eltern angeschrieben, deren Kinder in der Zeit vom 01.01.2013 bis 30.06. 2013 zur Welt kommen.

Die Anmeldungen werden nur noch im Rathaus entgegengenommen und auch die Platzvergabe der Krippenplätze erfolgt für alle Einrichtungen ausschließlich durch die Gemeindeverwaltung. Selbstverständlich sollen Geschwisterkinder nach Möglichkeit wie bisher auch in der gleichen Einrichtung aufgenommen werden, in der bereits ein Kind der Familie einen Platz belegt. Garantiert werden kann dies allerdings nicht.

Bei Rückfragen stehen den Eltern die Kindergartenleitungen oder die Gemeinde Oftersheim, Frau Stohner (Tel. 597-128) und Frau Fassott-Schneider (Tel.: 597-129) gerne zur Verfügung.

Es bleibt zu hoffen, dass sich alle betroffenen Eltern ihrer Mitverantwortung bei der Bedarfsermittlung bewusst sind und die Gemeinde sowie die Kindergärten entsprechend unterstützen. Nur durch zuverlässige Informationen und die Abgabe verbindlicher Anmeldungen kann ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Platz- und Betreuungsangebot in den Kindergärten gewährleistet werden.

(Bildquelle:www.bilderkiste.de)