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Wissenswertes zur Hundehaltung in Oftersheim (30.8.17)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Hunde an der Leine

Hunde an der Leine

Wissenswertes zur Hundehaltung in Oftersheim – bitte beachten:

In Oftersheim gibt es derzeit ca. 500 Hunde. Viele der Hundehalter haben ihre vierbeinigen Freunde zur Ordnung erzogen. Für sie ist Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit, und sie verhalten sich vorbildlich. Jeder Hundefreund soll guten Gewissens seinen Vierbeiner halten und ausführen können sowie sich an ihm erfreuen. Dabei dürfen die Mitbürger durch Hunde weder belästigt noch gefährdet werden. Dies zu gewährleisten, ist die Pflicht von jedem Hundehalter.

(Bildquelle: www.bilderkiste.de)

Gerade im Wohngebiet "Nord-West" wird verstärkt beobachtet, dass die Verletzung der Leinenpflichtsowie Verunreinigungen durch Hundekot überhand nehmen. Deshalb weisen wir auf folgende Regelungen hin:

1. Leinenpflicht für Hunde im Innenbereich:

Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch und § 11 Abs. 3 Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde Oftersheim). Unter dem Innenbereich im Sinne dieser Vorschrift sind die bebauten Ortsteile zu verstehen, dazu zählt auch das Wohngebiet "Nord-West" und das Wohngebiet "Am Biegen".

Die Gemeinde Oftersheim befindet sich zudem noch in einem gefährdeten Tollwutbezirk. Nach den Bestimmungen der Tollwutverordnung dürfen Hunde nicht frei laufen (auch im Außenbereich z. B. im freien Feld). Ausgenommen von dieser Verordnung sind die Hunde, die nachweislich unter einem wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, denen sie zuverlässig gehorchen.

Es gibt viele Menschen, besonders Kinder, die Respekt oder gar Angst vor Hunden haben – meist resultierend aus unerfreulichen Begegnungen mit den Vierbeinern. Deshalb bitten wir die Hundehalter, gerade auch im Außenbereich in der Nähe von Menschen die Hunde an die Leine zu nehmen.

Die Gemeinde wird in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen und bei nicht Beachten der Leinenpflicht Bußgelder verhängen. 

2. Ruhestörung wegen bellender/kläffender Hunde:

Auch hier ist in § 6 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Oftersheim klar geregelt: „Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.“Niemand möchte und kann den Hunden das Bellen verbieten. Es ist aber eine Frage des Maßes, der Dauer und der Uhrzeit.

3. Verunreinigung durch Hundekot:

Es kam in der Vergangenheit immer wieder zu Fällen, die Grund zu Beanstandungen gaben. Besonders, wenn die Hunde ihr Geschäft auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen, in Vorgärten, Erholungs- und Grünanlagen oder gar auf den Kinderspielplätzen verrichten.

Es ergeht daher die dringende Bitte an die Hundehalter, darauf zu achten, dass ihre Vierbeiner die Notdurft nicht auf bebauten oder unbebauten Grundstücken anderer und auch nicht auf öffentlichen Flächen verrichten – und wenn es doch mal passiert, die Notdurft dort nicht zu belassen– weder innerorts noch außerhalb.

Es gibt bereits jetzt vorbildliche Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgen. Dafür vielen Dank.