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Hinweise zum Grundsteuerbescheid 2015 (16.1.15)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Steueramt

Hinweise zur Grundsteuer 2015

 

Allgemeines

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2014 sind solange gültig, bis sich beim Betrag oder an den Eigentumsverhältnissen etwas ändert. Im Jahresbescheid wird nur die für das Kalenderjahr anfallende Grundsteuer und die hierfür festgesetzten Fälligkeiten in Euro (meist Quartalsraten) mitgeteilt.

Sollten Sie während des Jahres weitere Grundsteuerbescheide (Grundsteueränderungsbescheide) erhalten, so können Sie den Stand Ihres Personenkontos (zum Zeitpunkt des Bescheidausdrucks) der Rubrik Abrechnung (II) entnehmen. Die Abrechnung bezieht sich immer auf den gesamten Grundbesitz, welcher auf dem Personenkonto geführt wird. 

Wenn mehrere Personen Eigentümer sind, ergeht dieser Bescheid an Sie mit Wirkung für und gegen alle Miteigentümer. Sollten sich Anschrift oder Bankverbindung geändert haben, teilen Sie diese bitte unter Angabe des Buchungszeichens mit.

 

Eigentumswechsel

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehen Finanzamt und Gemeinde von den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres aus. Diese bleiben für das ganze Jahr maßgebend. Sind Sie am 01.01. eines Jahres noch Eigentümer eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung gewesen, so kann die Grundsteuer frühestens zum 01.01. des folgenden Jahres auf den/die Käufer/in umgeschrieben werden. Vereinbarungen zur Übernahme der Grundsteuer, die Sie im Kaufvertrag treffen, haben nur privatrechtliche Bedeutung und berechtigen die Gemeinde nicht, die Grundsteuer auf den neuen Eigentümer umzuschreiben. Ihre Grundsteuerpflicht gegenüber der Gemeinde Oftersheim bleibt bis zum Ablauf des Verkaufsjahres und bis zum Vorliegen des entsprechenden Grundsteuermessbescheides unberührt. Sprechen Sie deshalb die anteilige Begleichung der Grundsteuer im Jahre des Verkaufs mit der anderen Vertragspartei privatrechtlich ab. Sollte der Grundbesitz bereits 2014 verkauft worden sein, senden Sie bitte den Steuerbescheid mit dem Vermerk „bereits 2014 verkauft an .............“ an uns zurück. 

 

Wichtiges zum Schluss

Bei Abbuchern ist anzumerken, dass der Grundsteuerbescheid 2014 nun wieder für die folgenden Jahre bis zu einer Änderung gilt. Wenn Sie sich erstmals entschließen uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen, gilt der Jahresbescheid für 2014 ebenfalls für die folgenden Jahre, bis eine Änderung in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintritt.

Auf Antrag kann die Grundsteuer am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss bis zum 30.09. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange bestehen, bis ihre Änderung beantragt wird.

 

Gemeinde Oftersheim, Mannheimer Str. 49, 68723 Oftersheim

Tel.:  06202/597-143 Frau Lefrank