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Steuerbescheide 2015 (19.1.15)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Rechnungsamt

Ort:

Bürgermeisteramt

Steuerbescheide 2015

 

Die Zustellung der Grundsteuer-, Gewerbe- und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2015 erfolgte in den letzten Tagen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

 

Grundsteuer 

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2014 sind solange gültig, bis sich beim Betrag oder an den Eigentumsverhältnissen etwas ändert. Im Jahresbescheid wird nur die für das Kalenderjahr anfallende Grundsteuer und die hierfür festgesetzten Fälligkeiten in Euro (meist Quartalsraten) mitgeteilt.

 

Hundesteuer

Die Bevölkerung wird auf die Pflicht zur Anmeldung einer Hundehaltung hingewiesen. Wer seiner Meldepflicht  nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

 

Gewerbesteuer

Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem letzten gültigen Steuerbescheid des jeweiligen Steuerschuldners.

 

Vergnügungssteuer

Zum 01.01.2012 ist die neue Vergnügungssteuer in Kraft getreten. Neu ist, dass die Bruttokasse der Geldspielgeräte versteuert wird. Die Steuererklärungen sind quartalsweise mit Zählwerkausdrucken der Geräte im Steueramt abzugeben.  

 

 Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Hunde- oder Vergnügungssteuer erteilt das Steueramt im Rathaus, Mannheimer Str. 49,

Frau Lefrank (Tel. 597-143)