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Neue Ermäßigungsregelung für das Freizeitbad „bellamar“ (28.1.15)

Rubrik:

Das Sport- und Kulturamt

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Sport- und Kulturamt

bellamar Hallenbad

bellamar Hallenbad

Seit dem 01. Januar 2015 gelten neue Ermäßigungsregelungen für das Freizeitbad „bellamar“.

Nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 20.01.15 wurden die Ermäßigungsvarianten neu geregelt und dem Schwetzinger Modell angepasst.

Folgende Oftersheimer Bürgerinnen und Bürger erhalten ab sofort beim Kauf einer Sommer-Saisonkarte 50 % Ermäßigung:

Begünstigter Personenkreis:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende Elternteile, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigten Kind mit mindestens 50 % Erwerbsminderung die in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Empfänger von laufender Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG), die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Einen entsprechenden Antrag können die Betroffenen im Bürgerbüro des Bürgermeisteramts Oftersheim stellen. Dieser ist dann beim Kauf einer Saisonkarte an der Kasse des „bellamars“ vorzulegen.

Bezugsberechtigte Familien erhalten seit dem 01.01.2015 z. B. eine Familien-Sommer-Saisonkarte (Frei- und Hallenbad) zum halben Preis und zahlen nur 85 €. Dies gilt ebenso beim Kauf einer Erwachsenen-Sommersaisonkarte - jetzt 47,50 € oder einer Jugend-Sommersaisonkarte für 24,50 €.

Zusätzlich erhält jede Familie beim Erwerb einer Sommer-Saisonkarte für die Wintersaison einmal pro Jahr eine 10er-Mehrfachkarte (Hallenbad) für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren unentgeltlich.