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Ausbildungssuche zählt für die Rente (19.8.15)

Rubrik:

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert

Herausgeber:

Oftersheim (Container)

Geld

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Auch Zeiten der Ausbildungssuche können bei der späteren Rente eine Rolle spielen. Deshalb sollten Schulabgänger sich als ausbildungssuchend melden.

Schulabgänger, die nach ihrem Abschluss nicht gleich einen Ausbildungsplatz finden, können dennoch Lücken im Versicherungsverlauf vermeiden, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Ist man zwischen 17 und 25 Jahren alt und meldet sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat lang ausbildungssuchend, wird das im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung vermerkt.

In diesem Fall zählt die Zeit der Ausbildungssuche als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente. Und das obwohl die Agentur für Arbeit keine Sozialleistungen erbringt und keinen Rentenbeitrag einzahlt. Die Zeit der Ausbildungssuche kann bei den Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen eine wichtige Rolle spielen.

Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Regionalzentrum Mannheim, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 24 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de