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Anmeldung der Schulanfänger 2016/17 (22.2.16)

Rubrik:

Schulanfänger

Herausgeber:

Schulen der Gemeinde Oftersheim

Um längere Wartezeiten zu vermeiden haben die Eltern der im Schuljahr 2016/17 schulpflichtig werdenden Kinder bereits in den vergangenen Tagen von der zuständigen Schule eine Einladung mit ihrem persönlichen Anmeldetermin erhalten. Sollten Eltern kein Schreiben erhalten haben, werden sie gebeten, sich mit ihrer Grundschule in Verbindung zu setzen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2009 bis 30. September 2010 geboren sind, sowie alle im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder. Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterliegen der Anmeldepflicht.

Wer zwischen dem 01.10.2016 und 30.06.2017 sechs Jahre alt wird, (so genannte „Kann-Kinder“), kann auf Wunsch der Eltern schulpflichtig werden, wenn Schulfähigkeit besteht. Die Eltern werden gebeten, telefonisch einen Anmeldetermin zu vereinbaren.

Anträge auf Zurückstellungen können in beiden Schulen bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Eltern werden ebenfalls gebeten, sich diesbezüglich bereits vorab mit der Grundschule in Verbindung zu setzen.

In allen Fällen ist die Geburtsurkunde und ggf. ein Taufnachweis vorzulegen, und die Kinder sind vorzustellen.