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Floristische Kartierungen auf landwirtschaftlichen Flächen (31.3.16)

Rubrik:

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Um die Erfolge der EU-Förderprogramme für die Landwirtschaft dokumentieren zu können, sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, anhand verschiedener Indikatoren über die Entwicklung im ländlichen Raum zu berichten. Unter anderem muss der Anteil an Flächen mit hohem Naturschutzwert ermittelt werden. Zu den Flächen mit hohem Naturschutzwert zählen zum Beispiel Hecken, Wiesen mit vielen Pflanzenarten, Wacholderheiden oder blütenreiche Säume. Der flächenmäßige Anteil der Flächen mit hohem Naturschutzwert und deren Entwicklung im Land Baden-Württemberg wird 2016 auf 35 zufällig gezogenen, 1 km² großen Stichprobenflächen erneut erfasst.

Allgemeine Informationen

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Erhebungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungsergebnisse werden auf die Landesfläche hochgerechnet, um eine Aussage zur Entwicklung im Land erhalten zu können. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

Ein Teil der Kartierungen wird in der Gemeinde Oftersheim stattfinden. Die ausschließlich im Außenbereich stattfindenden floristischen Kartierungen werden ab Mitte April bis Ende August 2016 durchgeführt.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Mes-sungen und Naturschutz Baden-Württemberg.