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Amtliche Bekanntmachung (10.2.17)

Rubrik:

Das Bauamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt

Anlagen:

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 19.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Scheffelstraße und Plankstadter Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.

 

Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche unter 0,45 ha geht aus der nachstehenden Planübersicht hervor und umfasst die Flurstücke 2289, 2290, 2291, 2292, 2293, 2294, 2295, 2296 und 2297.

 

Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung der innerörtlichen Ackerbrachfläche zwischen Plankstadter-, Heidelberger- und Scheffelstraße zu schaffen.

 

Für eine sowohl wirtschaftliche als auch städtebaulich angemessene bauliche Nutzung der Fläche ist seitens der Gemeinde eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem Geschosswohnungsbau in offener Bauweise mit maximal drei Vollgeschossen vorgesehen.

 

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit vom 20.02.2017 bis zum 03.03.2017 im Bauamt, Eichendorffstraße 2, Oftersheim, Oberes Foyer, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Äußerungen können während dieser Frist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können.