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Anmeldung Schulanfänger 2017/18 (7.3.17)

Rubrik:

Schulanfänger

Herausgeber:

Schulen der Gemeinde Oftersheim

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Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2010 bis 30. September 2011 geboren sind, sowie alle im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder. Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterliegen der Anmeldepflicht.

Wer zwischen dem 01.10.2017 und 30.06.2018 sechs Jahre alt wird (so genannte „Kann-Kinder“), kann auf Wunsch der Eltern schulpflichtig werden, wenn Schulfähigkeit besteht. Die Eltern werden gebeten, telefonisch einen Anmeldetermin zu vereinbaren.

Anträge auf Zurückstellungen können in beiden Schulen bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Eltern werden ebenfalls gebeten, sich diesbezüglich bereits vorab mit der Grundschule in Verbindung zu setzen.

In allen Fällen ist die Geburtsurkunde, das gelbe Informationsblatt des Gesundheitsamtes über die durchgeführte schulmedizinische Untersuchung und ggf. ein Taufnachweis vorzulegen, und die Kinder sind vorzustellen.