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Keine Hundewiese! (26.4.17)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt
Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Düne in Oftersheim

Düne in Oftersheim

Immer wieder gibt es Beschwerden über freilaufende Hunde auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Wir möchten die Hundehalter darauf hinweisen, dass gemäß Naturschutzgesetz für landwirtschaftlich genutzte Flächen innerhalb der Vegetationsperiode ein Betretungsverbot besteht. So dürfen diese Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd nicht betreten werden

Außerdem sollte dringend darauf geachtet werden, dass die Hunde ihre Notdurft nicht auf bebauten oder unbebauten Grundstücken anderer und auch nicht auf öffentlichen Flächen verrichten.

Sollte dies doch mal passieren, ist der Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

Bitte bedenken Sie: Wer den Kothaufen seines Hundes liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Oftersheim Bußgeld kosten kann. Besonders betroffene Plätze werden verstärkt kontrolliert.