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Hunde dürfen nicht auf den Friedhof (11.5.17)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Ort:

Friedhof

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In der letzten Zeit kamen vermehrt Beschwerden, dass auf dem Friedhof Hunde mitgeführt werden. Dies ist nach der Friedhofsordnung nicht erlaubt. Hunde (Ausnahme: Blindenführhunde) haben auf dem Friedhof nichts zu suchen. Das Friedhofspersonal ist befugt, Hunde des Friedhofs zu verweisen. Werden diese Anordnungen nicht befolgt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Friedhof als Ort der Ruhe und Besinnung genießt besonderen Schutz. Schon aus Pietäts- und Anstandsgründen sollte es selbstverständlich sein, Hunde vor dem Friedhof anzubinden oder gar nicht erst mitzubringen.