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Grundsteuer - Jahreszahler - Fälligkeit 01.07.2018 (25.6.18)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Steueramt

Grundsteuer

Grundsteuer

Für Jahreszahler wird der Grundsteuerjahresbetrag am 1. Juli 2018 zur Zahlung fällig. Jahreszahler kann werden, wer als Grundsteuerschuldner einen Antrag bis spätestens 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt hat (§ 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz).

Die Grundsteuerpflichtigen also, die ab dem Jahr 2019 Jahreszahler werden möchten, haben den Antrag bis Ende September 2018 zu stellen. Die Höhe der Forderung ergibt sich aus dem zuletzt übersandten Grundsteuerbescheid.

Bei den Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag abgebucht.

Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den fälligen Betrag zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.