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Frühförderwegweiser überarbeitet (29.11.17)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Der 1997 erstmals erschienene „Frühförderwegweiser für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis“ wurde überarbeitet und liegt nun in der achten Auflage  2017 vor. Auf 86 Seiten finden dort Interessierte Angebote für Kinder bis zum Schuleintritt. Bei Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren bietet der Frühförderwegweiser einen guten Überblick, wo Eltern oder Erziehungsberechtigte Hilfe bekommen und wie die Ansprechpartner zu erreichen sind. „Er informiert über die vorhandenen Frühförderstellen, die diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen und Förderangebote in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis. Möglichst rasch soll er zu geeigneten therapeutischen Einrichtungen, einem erfahrenen Arzt oder zu einer Beratungsstelle führen“, erklärt Dr. Rainer Schwertz, Leiter des Gesundheitsamtes des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist. Die Informationen reichen vom Allgemeinen Sozialen Dienst über sonderpädagogische Beratungsstellen bis zu Hinweisen auf Selbsthilfegruppen und gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel der Eingliederungshilfe.

Ebenfalls enthalten sind im Frühförderwegweiser Adressen im Bereich Medizin, Therapie, Schulkindergärten und Möglichkeiten pädagogischer Beratung. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert die Suche und das Kapitel Informationsbroschüren/Internetadressen verweist auf weitere Quellen. Entwickelt wurde der Wegweiser von der „Arbeitsgruppe interdisziplinäre Frühförderung am Gesundheitsamt“ (AiF). Sie besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Fachdisziplinen und Institutionen.
Der Frühförderwegweiser kann kostenfrei abgeholt werden bei Ute Hambrecht,  Gesundheitsamt, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg, Telefon 06221/522-1864. Einzelexemplare können gegen Einsendung einer 1,45-Euro-Briefmarke zugeschickt werden. Eine aktuelle Online-Version steht auf der Kreis-Homepage unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/aif zum Download zur Verfügung.