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Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung (2.1.18)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert:

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

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„Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung“

Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (AwSV) geändert. Dabei war die Zielsetzung des Gesetzgebers eine bundeseinheitliche Regelung anstelle der bisherigen 16 Länderverordnungen zu schaffen.

Überschwemmungs-und Risikogebiete

In Überschwemmungs-und Risikogebieten gelten besondere Sicherheitsanforderungen an die Heizöllagerung, um bei Hochwasser mögliche Schäden zu verhindern.

Ein Faltblatt mit den „Aktuellen Informationen für Betreiber einer Ölheizung“ des „Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsichert“ liegt derzeit bei der Gemeinde Oftersheim, Mannheimer Str. 49, 68723 Oftersheim, aus.

Sie können die Informationen auch im Internet-Auftritt des „Instituts für Wärme und Öltechnik – iwo“ einsehen:

https://www.zukunftsheizen.de/heizoeltank/gesetze-und-regeln/heizoellagerung-awsv.html

Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten nach dem Hochwasserschutzgesetz II (vom 30. Juni 2017) ist ab dem 5. Januar 2018 verboten. Detaillierte Informationen zu dem Verbot, zu Ausnahmen von dem Verbot und zu Nachrüstungsfristen sind § 78 c Hochwasserschutzgesetz II zu entnehmen.

Hinweis der Verwaltung:

Gemäß Hochwassergefahrenkarte der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) sind in Oftersheim innerorts keine Überschwemmungs-oder Risikogebiete vorhanden.