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Grundsteuer 2018 - Fälligkeit 15.02.2018 (12.2.18)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Steueramt

Grundsteuer

Grundsteuer

SEPA-Lastschriftmandat

Für die Grundsteuer 2018 gelten die Bescheide vom 15.01.2014 mit ihren Fälligkeiten.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten die Fälligkeitstermine (u.a. 15.02.2018) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler, welche nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.

Bei den Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den fälligen Betrag zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.

Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren finden Sie hier im Anhang oder Formulardepot.

Steueramt Oftersheim