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Aufruf der Verwaltung (6.4.18)

Rubrik:

Der Bürgermeister informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ort:

Bürgermeisteramt

Gemeindelogo aktuell

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Liebe Oftersheimerinnen, liebe Oftersheimer,

im Rahmen der „kommunalen Anschlussunterbringung von Flüchtlingen“ ist die Gemeinde Oftersheim gesetzlich verpflichtet, im Jahr 2018 insgesamt 79 Personen unterzubringen.

Auch wenn die Gemeinde Oftersheim einen großen kommunalen Wohnungsbestand hat, können Sie sich vorstellen, dass eine solche Menge an Personen nicht einfach so unterzubringen ist.

Hier kommt uns eine Regelung entgegen, die besagt, dass die Unterbringung lediglich auf Gemeindegebiet erfolgen muss, es sich aber auch um private Wohnunterkünfte handeln kann. Auch solche Unterkünfte werden auf die Quote der Gemeinde angerechnet.

Wir bitten Sie, sich bei uns zu melden, wenn Sie der Meinung sind, geeigneten Wohnraum zur Miete oder eventuell sogar zum Kauf anbieten zu können.

Einige Mitbürger haben dies schon getan. Ganz egal, ob Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, oder ob Sie vielleicht in der Situation sind, eine ältere Immobilie zu besitzen, die nur mit großem finanziellen Aufwand zu sanieren wäre, um sie für den allgemeinen Immobilienmarkt „fit zu machen“ – gerade so etwas könnte gut geeignet sein.

Melden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt bei Frau Tzschoppe (Telefon 597-112 oder per Mail an fluechtlinge@oftersheim.de) oder Herrn Kobbert (Telefon 597-201 bzw. per Mail an wohnungsamt@oftersheim.de ).

Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft.

Herzliche Grüße

Ihr

Jens Geiß
Bürgermeister