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Heckenrückschnitt (24.8.18)

Rubrik:

Das Friedhofsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt

Oftersheim JimAlbrightFoto 2014 (414).JPG

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Auf dem Friedhof müssen die Hecken zurückgeschnitten werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, eventuell an oder in den Hecken deponierte Grabpflegeutensilien umgehend zu entfernen.  Das Friedhofsamt weist diesbezüglich nochmals daraufhin, dass die Gräber beziehungsweise die angrenzenden Flächen und Hecken nicht zur Lagerung und Aufbewahrung von Werkzeugen benutzt werden dürfen.

Gegenstände, die bei den Heckenschneidearbeiten gefunden werden, können nicht aufbewahrt werden und werden umgehend entsorgt.