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Ehrenamtliche Helfer gesucht (25.10.18)

Rubrik:

Bewährungs- und Gerichtshilfe

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ehrenamtliche Bewährungshilfe.jpg

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Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer, die ihre Klienten dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen.  Ehrenamtliche Bewährungshelfer führen persönliche Gespräche mit den Klienten. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.  Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Seine selbstständige Arbeit wird durch einen hauptamtlichen Teamleiter begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen.

Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne auch Frau Appelrath oder Herr Seitz, E-Mail: mannheim@bgbw.bwl.de, Tel. 0621/37009-0, www.bgbw.landbw.de