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Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Steuerbescheide 2019 (11.1.19)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Steueramt

Gemeindewappen 2012

Gemeindewappen 2012

Steuerbescheide 2019

Die Zustellung der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2019 erfolgt in den nächsten Tagen. Dabei gilt folgendes zu beachten:

Grundsteuer:

Sie erhalten für das Jahr 2019 nur einen Bescheid, wenn sich die Eigentumsverhältnisse oder der Steuerbetrag ändern. Bis dahin bleibt der Ihnen zuletzt übersandte Grundsteuerbescheid gültig.

Hundesteuer:

Die Bevölkerung wird auf die Pflicht zur Anmeldung einer Hundehaltung hingewiesen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

Hinweise zur Gewerbe- und Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer:

Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem letzten gültigen Steuerbescheid des jeweiligen Steuerschuldners.

Vergnügungssteuer:

Steuererklärungen sind quartalsweise mit Zählwerkausdrucken der Geräte im Steueramt abzugeben.

Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Hunde- oder Vergnügungssteuer erteilt das Steueramt im Rathaus, Mannheimer Str. 49,

Herr Bayerlein (Tel. 597-143)