HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Grundsteuer 2019 - Fälligkeit 15.02.2019 (5.2.19)

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Rechnungsamt

Grundsteuer neu

Grundsteuer neu

Für die Grundsteuer 2019 gelten die Bescheide vom 15.01.2014 mit ihren Fälligkeiten.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine (u.a. 15.02.2019) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler, welche nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.

Wenn man bei einer Bank oder einer Sparkasse ein Girokonto führt, kann man sich am

SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen. Dies bringt Vorteile für den Steuerzahler und für die Verwaltung.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Man spart sich den Weg zum Geldinstitut, den man für eine Überweisung oder Einzahlung in Kauf hätte nehmen müssen. Man kann die Fälligkeitstermine vergessen, aber nicht verpassen zu zahlen.
  • Säumniszuschläge oder Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung  können nicht mehr entstehen.

Andernfalls bitte die zu entrichtende Grundsteuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Girokonten der Gemeindekasse Oftersheim überweisen:

Sparkasse Heidelberg:                                   (BIC: SOLADES1HDB), IBAN: DE17 6725 0020 0023 8011 75

Volksbank Kur-u. Rheinpfalz eG:                (BIC: GENODE61SPE), IBAN: DE44 5479 0000 0006 0263 03