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Mütterrente wird nun ausgezahlt (12.3.19)

Rubrik:

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Zum 1. Januar 2019 traten mit dem Rentenpakt Verbesserungen bei der Mütterrente und bei der Erwerbsminderungsrente in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ihre Berechnungsprogramme umgehend angepasst. Wer 2019 in Rente gegangen ist, erhielt die Rentenerhöhungen somit von der ersten Rentenzahlung an.

Ab sofort und bis spätestens Mitte 2019 bekommen nun nach einem bundesweit abgestimmten Terminplan deutschlandweit alle 9,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner, deren Rente vor 2019 begonnen hat, ihre Nachzahlungen aufs Konto überwiesen. Auf den Kontoauszügen ist dies im Verwendungszweck am Hinweis »RV-Einmalig Muetterrente« zu erkennen. Alleine bei der DRV Baden-Württemberg werden in diesem Zusammenhang rund 550.000 Rentenzahlungen neu berechnet und mit einem Zuschlag versehen.

Nur in wenigen Fällen ist ein formloser Antrag auf die Mütterrente notwendig: Zum Beispiel bei Eltern, bei denen die Erziehung des Kindes erst nach dem ersten Geburtstag des Kindes begonnen hat (Adoptiv- oder Pflegeeltern).  

Die DRV Baden-Württemberg rechnet mit einem erhöhten Informationsbedarf der Rentnerinnen und Rentner. Um Fragen rund um die Mütterrente ohne Umwege schnell und direkt beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger zu beantworten, können Ratsuchende auch das kostenlose Servicetelefon nutzen: Unter 0800 1000 480 24 sind montags bis donnerstags von 7.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 15.30 Uhr die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRV Baden-Württemberg am Telefon.

Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

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