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Hinweis für Gartenpächter „Im Sand auf den Kohlwald“ (29.3.19)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

im Sand auf den Kohlwald.JPG

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Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass das Parken am Waldrand an der Anlage „Im Sand auf den Kohlwald“ nicht gestattet ist. Das Parkverbot ist im § 12 des Pachtvertrags festgelegt.
Geduldet wird lediglich das Be- und Entladen an der eigenen Gartenparzelle, aber nicht das Dauerparken.

Der Kohlwald ist Erholungswald. Bereits das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg (§ 37) regelt das ‚Betreten des Waldes‘ und sagt aus, dass das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern jeder Art im Wald nicht zulässig ist (Quelle Forst BW). Ausnahmen gelten nur für die Waldbewirtschaftung und Jagdausübung.

Bitt nutzen Sie die ausgewiesenen Parkplätze am Friedhof.

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