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Höhere Freibeträge für Witwen und Witwer (11.7.19)

Rubrik:

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Seit 1. Juli 2019 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterbliebenenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten seit 1. Juli 2019 mehr hinzuverdienen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Der Freibetrag für Einkünfte wurde auf 872,52 Euro erhöht. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 185,08 Euro. Anzurechnende Einkünfte sind beispielsweise Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und Sozialleistungen.
Vom Bruttoeinkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobetrag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss. Auf Waisenrenten werden seit dem 1. Juli 2015 generell keine Einkünfte mehr angerechnet.
Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kostenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv-bw.de bestellt werden.
Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de