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Verkehrsrechtliche Anordnungen (17.8.19)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche (auch Gehweg) muss genehmigt werden. Dafür benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Die Genehmigung wird - unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter - durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
Genehmigungspflichtig sind z. B. Baustellen allgemein, Materiallager, Gerüste, Container, Hebebühnen, Kräne, Umzüge etc.
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßen- oder Gehwegbenutzung bei der Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Oftersheim, Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim, einzureichen. Die Anträge für die verkehrsrechtliche Anordnung sind auf der Homepage der Gemeinde Oftersheim www.oftersheim.de/rathaus/buergerservice hinterlegt.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass kurzfristige Anträge für eine Maßnahme ohne genügend Vorlauf abgelehnt werden. Wir bitten um Verständnis.