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Infos zum Winterdienst (26.10.19)

Rubrik:

Die Gemeindeverwaltung informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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1. Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Der Winterdienst ist in der Streupflichtsatzung geregelt. Danach sind Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter oder Pächter) verpflichtet, nach Schneefallende bzw. nach dem Entstehen von Eisglätte unverzüglich zu räumen und zu streuen.

Alle Grundstückseigentümer, die an öffentliche Straßen, Wege oder Plätze angrenzen oder von dort eine Zufahrt oder einen Zugang haben, sind ebenso verpflichtet zu räumen und zu streuen wie Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die nur indirekt an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen (Grundstücke, die z.B. durch Stützmauern, Böschungen etc. getrennt sind).

So genannte Hinterlieger (Grundstücke, die nur über ein vor ihnen liegendes Grundstück bzw. einen Privatweg mit der öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen sind) sind gemeinsam mit ihrem Vorderlieger reinigungs- und winterdienstpflichtig. Die Anlieger müssen sich ausschließlich privatrechtlich einigen.

 

2. Wann und wie müssen Eigentümer und Besitzer reinigen und sichern?

Der Gehweg muss in der Mitte von Schnee und Eis freigehalten sowie bei Glätte mit Splitt, Sand oder Asche bestreut werden. Falls kein Gehweg vorhanden ist, sind die Grundstücksanlieger verpflichtet, Schnee oder auftauendes Eis so zu räumen, dass sich Fußgänger begegnen können. Auch die Straßenrinnen müssen von Schnee und Eis freigehalten werden.
Der Einsatz von Streusalz ist nicht erlaubt, außer bei Eisregen. Im Wohngebiet „Nord-West“ darf Streusalz wegen der versickerungsfähigen Pflasterbeläge auch bei Eisregen nicht verwendet werden. Der dauerhafte Einsatz von Streusalz würde den Materialverbund innerhalb jedes Pflastersteines zerstören.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und von Schnee frei gehalten werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen gewährleistet ist.

Von Montag bis Freitag muss der Gehweg bis 7.00 Uhr, Samstag bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut werden. Dies ist bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit der Fußgänger nötig ist.

 

3. Welche rechtliche Folgen können Verstöße gegen die Reinigungs- und Sicherungspflicht haben?

Die Straßenanlieger können mit einem Bußgeld belegt werden und haften für Unfälle, wenn sie die Verpflichtungen nicht einhalten. Gegebenenfalls müssen sie – etwa bei fahrlässiger Körperverletzung – mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Daher sollte man sich in Urlaubs- oder Krankheitsfällen rechtzeitig um eine Vertretung bemühen.

 

Die Oftersheimer Bürger können sich bei Bedarf selbst kostenlos mit Edelsplitt versorgen. Streugutbehälter stehen an folgenden Stellen:

 

über der Bahn:

- Goetheplatz

- Auffahrten Lessingstraße und Oftersheim Mitte

- Lessingplatz

- Ecke Lessingstraße/ Mannheimer Straße

- Pumpwerk Ernst-Barlach-Straße

 

Ortskern:

- Bahnhofskiosk

- Bauhof, Saarstraße

- Plankstadter Straße, Parkplatz vor Haus
  Nr. 6

- Festplatz bei der Kurpfalzhalle

- Ecke Brückenfeld / Fohlenweide

- Theodor-Heuss-Schule, Hardtwaldring

- Hebewerk am Hardtwaldring

- Lindenstraße am Fußgängerüberweg

- Fußgängerüberweg Scheffelstraße

- Ecke Gartenstraße / In den Seegärten

- Bachstraße / Wilhelmstraße

 

- Albert-Schweitzer-Straße 35

- Hardtwaldring / Heidelberger Straße

- Ecke Robert-Koch-Straße / Röhlichstraße

- Ecke Am Biegen / Siemensstraße

- Parkplatz Am Alten Messplatz

- Ecke Wiesenstraße / Peter-Gieser-Straße

- Kindergarten Fohlenweide

- Siegwald-Kehder-Haus

- Parkplatz Heidelberger Straße/ Sofienstraße

 

Siedlung:

- Friedhof (Treppenabgang)

- Hebewerk Hockenheimer Straße

- Bus-Wartehäuschen Gewerbepark Hardtwald

- TSV-Parkplatz

 

Winterdienst und Reinigung durch die Gemeinde Oftersheim

 

Die Mitarbeiter des örtlichen Bauhofes sind nach dem sogenannten „Streuplan“ im Einsatz, sie werden bei Bedarf zum Winterdienst herangezogen. Die Gemarkung wurde in Räumstufen eingeteilt, die nacheinander abgearbeitet werden. Zunächst müssen Fußgängerüberwege und wichtige Verbindungsstraßen geräumt werden, hierzu zählen:

  1. Neue Scheffelstraße ab Gemarkungsgrenze bis zur Heidelberger Straße
  2. Heidelberger Straße vom Ortseingang bis zur Hardtwaldsiedlung einschließlich Hockenheimer Straße, Kuhbrunnenweg, und Gewerbepark Hardtwald sowie Zufahrten zur B 291
  3. Rad - und Gehweg zum Friedhof über die Brücke und Straße vor dem Friedhof
  4. Lessingstraße ab B 291 einschließlich Mannheimer Straße
  5. Eichendorffstraße ab B 291 bis zur Einmündung Mannheimer Straße
  6. Mannheimer Straße ab Heidelberger Straße über den Bahnhof bis zur Verbindungsstraße Am Biegen/ Siemensstraße und dann bis Gemarkungsgrenze
  7. Plankstadter Straße bis Gemarkungsgrenze
  8. Hardtwaldring und Max-Planck-Straße bis Mannheimer Straße
  9. Karlstraße/Am Alten Messplatz zwischen Heidelberger Straße und Mozartstraße
  10. Unterführung Hildastraße bis Kreuzung Max-Planck-Straße sowie Albert-Schweitzer-Straße bis Ecke Eichendorffstraße

Erst wenn diese Arbeiten beendet sind, schließen sich weitere Gemeindestraßen an, wie z.B. die Saarstraße, Beethovenstraße, Ernst-Barlach-Straße oder Franz-Schubert-Straße.