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Notbetreuung in den Krippen und Kindertageseinrichtungen (7.1.21)

Rubrik:

Die Gemeindeverwaltung informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Warnhinweis

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Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Lage sind alle Kindertageseinrichtungen ab Mittwoch, 16.12.2020 geschlossen. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird dazu kurzfristig eine Orientierungshilfe zur Umsetzung der Notbetreuung vorlegen. Sollten sich hierdurch Änderungen bzw. Verschärfungen ergeben, kann sich dies ggfs. auch kurzfristig auf die von Ihnen gewünschte Betreuungszeit auswirken.

 

Entweder verwenden Sie das beigefügte Formular oder lassen uns eine entsprechende schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers zukommen. Die Bestätigung muss zwingend die Anzahl der erforderlichen wöchentlichen unabkömmlichen Tage enthalten. Sie können den Antrag ausgefüllt und unterschrieben sowie die entsprechenden Arbeitgebernachweise eingescannt oder abfotografiert per E-Mail an kinderbetreuung@oftersheim.de mit dem Betreff „Notbetreuung Kita“ senden oder in den Briefkasten des Rathauses, Mannheimer Straße 49, einwerfen.

 

Ihr Kind kann die Einrichtung erst am Folgetag besuchen, sobald die Gemeinde die Nachweise entsprechend geprüft hat.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an die Nummer 06202/597-127/-128 oder per E-Mail an kinderbetreuung@oftersheim.de wenden.

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