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Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus (20.3.20)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Rechnungsamt

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für alle Unternehmen - Logo.jpeg

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Die Auswirkungen des Coronavirus bedrohen nicht nur die persönliche Gesundheit, sondern auch die wirtschaftliche Existenz vieler Personen und Unternehmen.

Um steuerliche Erleichterungen schnell, unkompliziert und unbürokratisch gewähren zu können, finden Sie hier ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen.

Die vereinfachte Stundungsregelung gilt NUR für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer und betrifft NICHT die Gewerbesteuer. Die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann jedoch mit diesem Formular beim Finanzamt Schwetzingen beantragt werden.

Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 222 Satz 3 und 4 Abgabenordnung (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können nicht gestundet werden. Für Steuerabzugsbeträge besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.